Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 199

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Umgekehrt muss man natürlich auch erkennen, dass eine grundsätzliche Asymmetrie auch auf einem solchen Markt besteht, und zwar zwischen dem Konsumenten, sprich dem Bankkunden, und den Banken, die dann – und jetzt kommt erst das Problem ins Spiel – von den entsprechenden Aufsichtsbehörden kontrolliert werden sollen. Es ist hier in ganz klassischer Weise davon auszugehen, dass die Kunden, auch wenn es sich um einen halbwegs wirtschaftlich geschulten Menschen handelt, einen Infor­mationsnachteil haben, weshalb diese ganzen Kontrollen schon einen Sinn haben, darüber hinaus natürlich, um zu schauen, ob die ganzen Unterlegungsvorschriften und all das, was es da an durchaus sinnhaften Vorschriften gibt, auch tatsächlich einge­halten werden.

Jetzt sehe ich zwar, dass man nicht jeden schützen muss, der auf jeden Blödsinn hereinfällt, aber die Frage ist – und für mich ist sie bis zum Schluss und hier und jetzt nicht eindeutig beantwortet worden, und deshalb sind wir in diesen Punkten auch nach wie vor ablehnend –: Ist auf Grund dieser Änderung auch ein Konsument oder Kunde, der halbwegs ökonomisch, vernünftig kalkuliert und sich auf irgendetwas einlässt, dann schlechter gestellt oder ist er das nicht? – Diese Frage muss zulässig sein. Für mich ist das nicht endgültig beantwortet.

Immerhin: Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, nebst dem, dass das möglicher­weise ein gangbarer Weg – was soll sie sonst sagen? – ist, dass in der Übergangs­phase eine Lücke entstehen kann. Die FMA geht im Übrigen davon aus – zuhören, die Personaleinsparer! –, dass sie dann mehr Personal brauchen wird. Diese Frage scheint aber nicht gelöst. Das steht einfach so lapidar da. Allein das reicht mir schon, damit meine Skepsis weiter verbreitert und vertieft wird.

Last but not least – auch das ist für mich nicht endgültig beantwortet –: Es schaut so aus, dass sich der Staat wieder deutlicher von seiner Kontrollpflicht wegbewegt, mit einer Regelung, die dazu Anlass geben könnte, dass er, um spätere Amtshaftungen zu vermeiden, selbst von vornherein gar nicht intensiv genug prüfen geht, weil diese Vorgangsweise dann den Amtshaftungsfall seltener auslösen könnte. Ich bin mir nicht sicher, ob ich da einen Gedankenfehler eingebaut habe, im Ausschuss ist das jeden­falls zunächst einmal nicht widerlegt worden. Ich hoffe denn doch nicht, dass solche Anreizwirkungen da auch noch verborgen sind. Sollte das nicht so sein, darf ich den Herrn Staatssekretär, der uns an solcher Stelle immer liebend gerne zu Hilfe eilt, hier um Aufklärung bitten. Wenigstens in dem Punkt wollen wir das Ärgste verhindern. (Beifall bei den Grünen.)

19.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.00.25

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aus diesen vier Tagesordnungspunkten zwei herausgreifen. Der eine ist der Tagesordnungspunkt betreffend Novellierung des Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetzes, die eine deutliche Aufwertung und Besserstellung der Pfandbriefe zum Ziel hat und dies auch umsetzen wird. Die Pfandbriefe auf den österreichischen und internationalen Kapital­märkten leiden sehr darunter, dass sie nicht mehr konkurrenzfähig genug sind auf Grund der Zinsen, die sie abwerfen. Das bedeutet also eine deutliche Besserstellung und Aufwertung der Pfandbriefe. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vor­sitz.)

Der zweite Punkt betrifft das Bankwesengesetz, zu dem wir eine absolut positive Haltung haben, weil wir davon ausgehen, dass die Besserstellung auf Grund dieser


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