Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 230

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Es sind viele gute Gründe genannt worden, warum Österreich gut beraten ist, hier teilzunehmen und selbstverständlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vollen Rechte aus dieser internationalen Betätigung zu gewähren.

Meine Damen und Herren! Sicherheit ist nicht teilbar, und ich meine daher, dass es ganz wichtig und wesentlich ist, diese Informationsaustauschvereinbarungen im Hin­blick auf Nuklearkatastrophen mit Belarus zu schließen. Auch im Hinblick auf den erst kürzlich aufgetretenen Störfall im Vereinigten Königreich Großbritannien ist es nicht unerheblich, dass diese internationalen Verträge nicht nur beschlossen, sondern auch ernst genommen werden. Es ist wichtig, dass multilaterale Notfallschutzprogramme Platz greifen und dass es Frühwarnsysteme gibt, die unsere, die europäische und die weltweite Sicherheit erhöhen.

In dieselbe Richtung geht auch die Hilfestellung im Katastrophenfall, die mit Kroatien vereinbart wurde.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch auf die weiter östlich liegenden Nach­barstaaten wie beispielsweise die Ukraine hinweisen, wo ich auch immer wieder sehr deutliche Signale und großes Interesse an der Einbindung in die europäische Zusam­menarbeit und Informationssystematik feststelle. Frau Bundesministerin! Ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie auch die Ukraine in Ihre weiteren Bemühungen stets mit einbezogen haben. Insofern ist dies ein guter Weg, den wir gemeinsam weitergehen sollten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen!

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Re­gierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nukle­aren Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage in 796 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Absätze 1 und 2 verfassungsändernd sind, in 807 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit stelle ich auch die verfassungsmäßige Mehrheit fest.

 


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