Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 239

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Plattform beigetreten. Ich möchte auch Sie alle einladen, das zu tun. Das ist unter der Adresse „www.stopfgm.net“ einfach möglich.

Es geht uns darum, darauf aufmerksam zu machen, dass es diese wahnsinnige Tra­dition gibt, die jeden Tag 7 000 Mädchen neu betrifft, die junge Frauen, Babys, Kinder, ältere Frauen ihrer Sexualität, ihrer Selbstbestimmung, ihrer sexuellen Freiheit beraubt, ihre Rechte als Frauen im wahrsten Sinne des Wortes beschneidet.

Ich hoffe, dass die Frau Außenministerin erfolgreich sein wird, wenn sie sich – was ja unserem Antrag entspricht – bei der UNO dafür einsetzt, dass dieser 6. Februar zu einem internationalen UNO-Gedenktag gegen weibliche Genitalverstümmelung werden soll. Ich glaube, es wäre wichtig und notwendig, ein Zeichen zu setzen – ein welt­weites, starkes Zeichen –, dass alle Frauen ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

21.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Sie hat eine Redezeit von 5 Minuten beantragt. – Bitte.

 


21.08.00

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Genitalverstümmelung an Frauen ist eine zutiefst frauen­feindliche Misshandlung, und es ist wirklich erschütternd, dass über 150 Millionen Frauen weltweit davon betroffen sind.

Diese grausamen Eingriffe rufen nicht nur physische, sondern auch psychische Schä­den bei den Frauen hervor, und es ist sehr positiv anzumerken, dass im Jahr 2001 durch den damaligen Justizminister Böhmdorfer in Österreich ein Gesetz erlassen wurde, dass Genitalverstümmelung als Tatbestand schwerer Körperverletzung ange­sehen wird, auch dann, wenn Eltern von den zu beschneidenden Mädchen zustim­men – denn das sind ja meistens sehr junge Mädchen von zwei bis vier Jahren.

Hauptproblem bei dieser Thematik ist, dass ja viele Frauen glauben, der Eingriff sei unbedingt notwendig, um von der Gemeinschaft akzeptiert zu werden. Diese Frauen bekommen auch von ihrem Umfeld vermittelt, dass sie nur dann wertvoll sind, wenn sie sich diesem Eingriff unterziehen.

Außerdem erfahren Frauen in vielen Ländern auf Grund der Tradition eine gesell­schaftliche Ausgrenzung, was auch oft zu Armut und Ächtung führt. Das heißt, dass nicht nur gesetzliche Maßnahmen notwendig sind, sondern dass wirkliche Aufklärung und Bewusstseinsbildung ganz drastisch notwendig sind, um den grausamen Praktiken von Genitalverstümmelung entgegenzuwirken.

Gerade für die Frauen vor Ort in den diversen Ländern ist es unbedingt notwendig aufzuklären, dass Genitalverstümmelung keine religiöse Notwendigkeit ist, denn weder in der Bibel noch im Koran ist festgeschrieben, dass diese grausamen Praktiken not­wendig sind.

Außerdem ist es unbedingt notwendig, Frauen vor Ort zu vermitteln, dass Werte und Tugenden nicht gemindert werden, wenn sie sich nicht beschneiden lassen. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag ganz besonders, denn nur durch Öffentlichmachen dieses Themas können viele Organisationen und auch Persönlichkeiten unterstützt werden, die gerade in den afrikanischen Ländern, wo es ja besonders häufig vor­kommt, die Leute aufklären und bewusst darstellen, welchen Gefahren sie sich aus­setzen.

Ich ersuche daher die Frau Bundesministerin darum, dass sie sich wirklich ganz be­sonders dafür einsetzt, dass dieser internationale Gedenktag gegen Genital­ver­stüm-


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