ner Geschichte endlich aufzuarbeiten. (Abg. Scheibner: Meinen Sie den Peter Ambrozy? Sagen Sie das dem Landeshauptmann-Stellvertreter!) Diese historische Schuld, Kollegen aller Parteien, trifft in Kärnten Repräsentanten und Repräsentantinnen aller Parteien – mit Ausnahme der Grünen, die Gott sei Dank einfach noch zu jung sind.
Aber die Verschleppung der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes hat einen Verursacher, und der heißt Bundeskanzler Schüssel. (Abg. Murauer: Das hat mehrere Ursachen!) Denn Dialog ist gefragt und erforderlich, Konsens ist gewünscht, aber das kann nicht bedeuten, dass man Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes wegdiskutiert und ignoriert.
Daher, so denke ich mir, gilt es, in dieser Frage das Verfassungsgerichtshoferkenntnis und eine Verordnung umzusetzen und sich auf der anderen Seite ein Beispiel zu nehmen an Nationalratskollegen wie etwa dem Dieter Antoni, der sich hier im Nationalrat und auch in Kärnten über viele Jahre hinweg für das Minderheitenschulwesen eingesetzt hat und es auch mit der Bevölkerung umgesetzt hat.
Es gab auch andere in Kärnten, und ich denke, an denen
könnten sich der Bundeskanzler und auch der Landeshauptmann ein Beispiel
nehmen (Abg. Murauer: Und was ist mit dem Ambrozy?) nach dem Motto:
Kulturelle Vielfalt ist Reichtum, Einfalt das Gegenteil. (Beifall bei der
SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Er hat eine Redezeit von 5 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 8 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.01
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, dass es seitens der Regierung jetzt doch offensichtlich diese Einigung gibt im Hinblick auf die Nazideserteure und eine Wiedergutmachung in dieser Hinsicht. Ich möchte das auch begründen, weil ich glaube, dass es aus der Distanz von 60 Jahren einfach leichter ist, Urteile zu fällen, und dass die Schwierigkeiten dann anfangen, wenn es um das Jetzt geht, um das Jetzt und um das Hier.
Bei den Gedenkfeiern und im Ton der Gedenkfeiern und auch
heute, da mit einem Übermaß an Selbstlob sowohl Republik als auch die eigene
Politik gelobt wurden, habe ich immer mitgehört, wie viel leichter es ist, aus
der Sicht des Jahres 2005 über Menschen und Dinge zu urteilen, als damals
in der Situation drinnen gewesen zu sein. Das möchte ich hier gesagt haben. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte mich aber eigentlich zum Artikel 7 Staatsvertrag äußern, weil der Kollege Fasslabend dazu einige nach meinem Dafürhalten bemerkenswerte Worte gesagt hat, die teilweise auch die Schwierigkeit der Kärntner Politik und der handelnden Akteure erklären, denn es hängt nämlich zum Teil schon mit den handelnden Akteuren zusammen. Jetzt mag man zur Sache stehen, wie man will, aber wenn der Herr Landeshauptmann diese Festtafelenthüllung als Fest der Gemeinsamkeit, der Freundschaft und des Friedens avisiert, so hat das schon ein bisschen etwas von Pathos, und auch die Aufstellung der Ortstafeln ist nicht ganz frei von Selbstlob, von Show, von Inszenierung. Das hat zum Beispiel auch ein Mitglied des Abwehrkämpferbundes dort so geäußert. Er hat gesagt, so viel Pomp, so viel Aufwand.
Es geht bei diesen Dingen immer wieder um Show, um Präsentation, und ich verstehe das. Der Herr Bundeskanzler will sich dort als minderheitenfreundlicher Staatsmann präsentieren und will seine Erfolge haben, und dafür braucht man schon einmal ein gutes Foto.