Ich möchte
nochmals betonen: Ein Geschworenengericht hat seinerzeit den Schuldspruch
gefällt und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Oberste Gerichtshof
hat damals dieses Urteil bestätigt. In der Sache selbst ist seither sowohl
entlastendes als auch belastendes Material zutage getreten.
Ein
solches – es ist auch schon mehrfach von meinen Vorrednern angesprochen
worden – wirklich sehr diffiziles Verfahren durch eine Weisung
meinerseits vom Schreibtisch aus zu beenden, wäre aus meiner Sicht rechtsstaatlich
mehr als bedenklich und ist für mich als Justizministerin dieser Republik in
keinem Fall zu verantworten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Meiner Meinung
nach – und das ist für mich ganz wesentlich – ist nur das zuständige
Gericht dazu berufen, diesen Fall endgültig zu beenden. Ich darf aber an dieser
Stelle nochmals anmerken, dass dieses Verfahren deswegen noch offen ist, weil
sich Herr Tibor Foco diesem Verfahren nicht stellt.
Ich betone an
dieser Stelle nochmals, dass ich nach wie vor zu meinem Angebot stehe und
bereit bin, Herrn Tibor Foco freies Geleit für dieses Verfahren zu gewähren.
Was noch fehlt, ist der entsprechende Antrag des Herrn Tibor Foco. – Danke
für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
17.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort kommt Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Herr Abgeordneter, Sie haben ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.54
Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer
(Freiheitliche): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau
Abgeordnete Dr. Moser! Ich komme einfach nicht dahinter, warum Sie diese
Anfrage gestellt haben. Ich komme nicht dahinter. Auch die heutige Begründung
war wirklich nicht so, dass man sagen konnte, die Frau Abgeordnete hat wirklich
ein Anliegen, da ist etwas faul in diesem Verfahren, da gibt es grobe Mängel,
das sollte man sich eigentlich auch einmal im Nationalrat anschauen, ob mit
dieser Justiz grundsätzlich etwas nicht stimmt.
Eine Erklärung dafür, warum Sie diese Anfrage in dieser Form stellen, auch in dieser Oberflächlichkeit, muss ich gleich dazusagen, bestünde darin, dass Sie ein nicht geordnetes Verhältnis – ich sage es sehr, sehr vornehm und zurückhaltend – zur Justiz haben.
Ich darf Ihnen schon sagen: Es ist eigentlich furchtbar, welche Lücken und welches Unverständnis da hervorkommen. Es geht um einen Mord im Rotlichtmilieu, unter schrecklichsten Umständen, und da wird 1987 ein Angeklagter rechtskräftig zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt: Tibor Foco. Es gelingt ihm dann, weil er – moderner Strafvollzug – die Gelegenheit hat, in Linz Jus zu studieren und einen Hörsaal zu besuchen, 1995 die Flucht. Dann wird sein Mittäter freigesprochen, was letztlich auch zu einer Wiederaufnahme seines Verfahrens führt.
Jetzt bekommt er nach Österreich freies Geleit, hat also alle Chancen, sich erneut zu verteidigen. Niemand kann sagen, dass in Österreich jemand vorweg als Verurteilter gilt, wir pflegen die Unschuldsvermutung, wir haben einen Rechtsstaat, wir haben Rechtsmittel, jeder bekommt seinen Verteidiger, ob er Geld hat oder nicht. Er bekommt freies Geleit, was nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit ist. Nun verletzt er diese Begünstigung, befolgt nicht die Spielregeln, die Kaution verfällt: Tibor Foco erscheint nicht. Also kommt es nach dem wieder aufgenommenen Verfahren wieder zu einer Überprüfung: Muss ihn die Republik Österreich anklagen oder nicht?