Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 196

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19.11.17

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige Worte zur Novellierung des Kriegs­materialgesetzes.

Aus unserer Sicht sind die vorgesehenen Änderungen in wesentlichen Segmenten unzureichend. Es ist geradezu absurd, wie es in den Stellungnahmen auch dargestellt wurde, dass im Ergebnis der Novellierung für verhältnismäßig harmlosere Waffen zum Teil deutlich genauere und strengere rechtliche Bestimmungen zur Anwendung gelan­gen als für schwere Waffen laut Kriegsmaterialgesetzverordnung. Diese niedrigen Standards im Kriegsmaterialgesetz betreffen unter anderem die Spezifizierung der Bewilligungskriterien.

Darüber hinaus geben unserer Meinung nach auch die Strafbestimmungen Anlass zu Kritik. Auch im Kriegsmaterialgesetz muss es zu einer Verschärfung dieser Bestim­mungen kommen. Ansonsten könnte zum Beispiel der Fall eintreten, dass der phy­sische Export eines Gutes laut Kriegsmaterialgesetzverordnung anders bestraft wird als der elektronische Export der zu diesem Gut gehörenden Software.

Wir sind außerdem der Auffassung, dass die Bundesregierung als bewilligende Be­hörde bei Regierungsgeschäften ähnlichen Kriterien unterliegen soll, wie sie auch für private Unternehmen zur Anwendung gelangen.

Als besonders gravierend fällt die mangelnde Transparenz für uns ins Gewicht. Das Bewilligungsverfahren ist als nichtöffentliches Ein-Parteien-Verfahren ausgestaltet. Rechtsmittel gegen Bescheide in diesem Verfahren können somit lediglich von der Antrag stellenden Partei ergriffen werden. Damit gibt es also nur Rechtsmittel gegen verweigerte Bewilligungen, nicht aber gegen Bewilligungen, die unter Umständen zu Unrecht erteilt wurden.

Da auch der von den Regierungsparteien eingebrachte Abänderungsantrag an diesen Kritikpunkten nicht wirklich Grundsätzliches ändert, lehnen wir die Novelle ab. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

 


19.13.11

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den Ausführungen meines Vorredners muss ich sagen, dass ich es unverständlich finde, dass die sozialdemokratische Frak­tion das Außenhandelsgesetz ablehnt. Wie Sie alle wissen, trägt dieses Gesetz den neuen internationalen Entwicklungen Rechnung. Es trägt der Dual-Use-Verordnung, den Beschlüssen der GASP, der Rüstungskontrolle, den Technologietransfers im inter­nationalen Bereich Rechnung und bringt – und das ist unbestritten – eine wesentliche Verbesserung des Außenhandelsregimes dort, wo es notwendig ist.

Daher verstehe ich Ihre Ablehnung nicht und kann auch nicht Ihre Meinung hinsichtlich dessen, was Sie hier hinsichtlich Intransparenz und so weiter gesagt haben, teilen.

Wir glauben ganz im Gegenteil, dass das Ministerium einen richtigen Weg gewählt hat. Sie haben ein neues Außenhandelsgesetz mit wesentlichen Verbesserungen gemacht. Wir werden diesen Gesetzentwurf unterstützen. Es kommen klare Kontrollbestimmun­gen. Österreich kommt seinen Verpflichtungen betreffend Vermittlung und technische Unterstützung völlig nach.

 


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