Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf
auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Dieser Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig
angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die
Regierungsvorlage (856 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das
Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
geändert werden (925 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
19.36
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Dienstleistungsscheckgesetz, mit dem Sie, Herr Bundesminister – so führen Sie jedenfalls an –, Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen mit geringer Qualifikation schaffen möchten beziehungsweise illegale Beschäftigung in privaten Haushalten bekämpfen wollen, also die Gesetzesvorlage, die wir heute hier diskutieren, scheint diese Ziele jedenfalls nicht erreichen zu können.
Zum einen haben wir das Problem, dass wir derzeit 3 500 Hausgehilfinnen voll versichert und 7 000 geringfügig beschäftigt haben, das Modell aber nur bis zur Geringfügigkeit geht, daher Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte damit nicht legalisiert werden können.
Außerdem schafft der Dienstleistungsscheck neue prekärere Beschäftigungsformen, wovon wahrscheinlich primär Frauen betroffen sein werden. Sie wissen, dass derzeit Beschäftigte in Privathaushalten den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes unterliegen.
Mit dem vorliegenden Entwurf haben Sie jedenfalls die Arbeitsverhältnisse jeweils auf einen Monat begrenzt. Das heißt, Sie legalisieren damit eigentlich Kettenverträge, wo wir behaupten, dass auch das EU-widrig ist.
Des Weiteren nehmen Sie damit den Menschen sozusagen die arbeitsrechtlichen Ansprüche, wie etwa den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Pflegefreistellung und dergleichen mehr.
Es liegt aus unserer Sicht auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen vor. Weiters fehlt auch die Transparenz bei den Entlohnungsbestimmungen, weil diese auch nicht angeführt werden müssen.
Darüber hinaus sind Ihre Kostenschätzungen nicht
nachvollziehbar. Wir haben im Ausschuss
schon darüber diskutiert, dass sich vom Begutachtungsentwurf bis zur Regierungsvorlage
aus einem Defizit dieser Vorlage auf einmal ein leichtes Plus ergeben sollte.
Nicht klar ist jedenfalls, wie Sie überhaupt zu dieser Kostenrechnung kommen
können.
Im Wesentlichen gehen Sie mit diesem Dienstleistungsscheckgesetz den falschen Weg, weil Sie wieder Frauen oder Menschen in Richtung working poor drängen, weil