Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 212

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Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 856 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich auch um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch hier wird diese Zustimmung mit Mehrheit erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

20.01.2520. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsaus­bildungsgesetz geändert wird (864 d.B.)

21. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird (865 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Seine Redezeit ist freiwillig mit 3 Minuten begrenzt; eingegeben sind 3 Minuten, und nach 2 Minuten blinkt es. – Bitte.

 


20.02.22

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gut Ding braucht Weile!, heißt es so schön. Aber heute ist es so weit: Auch in der Land- und Forstwirtschaft bekommen sozial, bega­bungsmäßig oder körperlich benachteiligte Jugendliche die Möglichkeit, wichtige beruf­liche Qualifikationen zu erlangen.

Ich darf heute aber auch die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei allen hier, insbeson­dere beim Herrn Bundesminister, aber auch bei allen Sozialpartnern sehr, sehr herzlich zu bedanken, dass es zu diesem Gesetzeswerk gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Bis zu 400 Jugendliche erhalten nun österreichweit die Möglichkeit, entweder durch Verlängerung der Lehrzeit oder durch Erlangung von Teilqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Und gerade in strukturschwachen ländlichen Regi­onen kommt es zu keiner Konkurrenzierung, wie dies vermutlich dort und da befürchtet wird; es wurde nämlich bereits in vielen gewerblichen Branchen bewiesen, dass das nicht der Fall ist.

Besonders wichtig in dieser Novelle ist auch die erstmalige Zulassung von Aus­bildungsversuchen. Die österreichische Land- und Forstwirtschaft – und damit auch die Arbeitsplätze in diesem Bereich – steht in weltweit direkter Konkurrenz hinsichtlich billiger land- und forstwirtschaftlicher Produkte aus der ganzen Welt. Aus- und Weiter­bildung hilft daher auch unserer Land- und Forstwirtschaft zu überleben, und gleich­zeitig werden auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen. Auch deswegen ist


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