Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 856 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich auch um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch hier wird diese Zustimmung mit Mehrheit erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die
Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird (864 d.B.)
21. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz
betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen
geändert wird (865 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Seine Redezeit ist freiwillig mit 3 Minuten begrenzt; eingegeben sind 3 Minuten, und nach 2 Minuten blinkt es. – Bitte.
20.02
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gut Ding braucht Weile!, heißt es so schön. Aber heute ist es so weit: Auch in der Land- und Forstwirtschaft bekommen sozial, begabungsmäßig oder körperlich benachteiligte Jugendliche die Möglichkeit, wichtige berufliche Qualifikationen zu erlangen.
Ich darf heute aber
auch die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei allen hier, insbesondere beim Herrn
Bundesminister, aber auch bei allen Sozialpartnern sehr, sehr herzlich zu
bedanken, dass es zu diesem Gesetzeswerk gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Bis zu
400 Jugendliche erhalten nun österreichweit die Möglichkeit, entweder
durch Verlängerung der Lehrzeit oder durch Erlangung von Teilqualifikationen
auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Und gerade in strukturschwachen
ländlichen Regionen kommt es zu keiner Konkurrenzierung, wie dies vermutlich
dort und da befürchtet wird; es wurde nämlich bereits in vielen gewerblichen
Branchen bewiesen, dass das nicht der Fall ist.
Besonders wichtig in dieser Novelle ist auch die erstmalige Zulassung von Ausbildungsversuchen. Die österreichische Land- und Forstwirtschaft – und damit auch die Arbeitsplätze in diesem Bereich – steht in weltweit direkter Konkurrenz hinsichtlich billiger land- und forstwirtschaftlicher Produkte aus der ganzen Welt. Aus- und Weiterbildung hilft daher auch unserer Land- und Forstwirtschaft zu überleben, und gleichzeitig werden auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen. Auch deswegen ist