Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 213

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es notwendig, die Herausforderungen mutig und aufgeschlossen anzunehmen, neue Wege zu gehen und unser Erwerbsleben durch zeitgemäße Aus- und Weiterbildung zu sichern.

Das ist auch für die Land- und Forstwirtschaft die beste Antwort auf die Globalisierung. Das nötige Know-how muss vermittelt werden, und auch dafür sind diese Ausbildungs­versuche, die letztlich auch in eine traditionellen Berufsausbildung münden können, dringend notwendig.

Ich halte es daher auch für besonders wichtig, dass der Sozialausschuss in einer Ent­schließung festhielt, dass die Bestimmungen zur integrativen Berufsausbildung nach zwei Jahren evaluiert werden müssen, und dass er auch mittels eines §-27-Antrages die grundsätzliche land- und forstwirtschaftliche Berufsschulpflicht sowie das Recht auf land- und forstwirtschaftlichen Berufschulbesuch festgeschrieben hat.

Hohes Haus! So wichtig diese Novelle ist – es ist dies ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung –, möchte ich dennoch auch darauf hinweisen, dass es noch viele Bereiche gibt, in denen es auf Grund einer fehlenden zeitgemäßen Definition von Beru­fen keine entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen gibt, beziehungs­weise keine sachgerechten Normen für den Arbeitnehmerschutz zutreffen.

Stellvertretend darf ich hier nur auf die Berufsausbildung in Reitställen oder bei Schlä­gerungsunternehmen oder in anderen aufstrebenden Berufen des Umwelt- und Natur­schutzes hinweisen, welche dringend durch eine Neuregelung des § 5 Landarbeits­gesetz einer entsprechenden Lösung bedürften. Die diesbezügliche Gesetzesänderung sollte daher mittels des seit Jänner 2004 vorliegenden Initiativantrages zur Abänderung des § 5 Landarbeitsgesetz ehebaldigst beschlossen werden.

Geschätzte Damen und Herren! Ich lade Sie heute zunächst einmal dazu ein, dem vor­liegenden, sehr wichtigen Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Darüber hinaus ersuche ich Sie aber auch dringend, mitzuhelfen, dass die sich im Zuge der strukturellen Verän­derungen in der Land- und Forstwirtschaft ergebenden neuen Berufe in das moderne Arbeits- und Sozialrecht eingegliedert werden, denn nur so hat die Landarbeit für die Menschen, die in diesen Berufen tätig sind, auch Zukunft! – Ich danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


20.06.07

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt ist mehr als angespannt. Wir sagen dazu, dass sie noch nie so schlecht war, weil wir uns nicht immer unbedingt vergleichen wollen, sondern den Blick auf Österreich lenken.

Ich denke allerdings, dass das Berufsausbildungsgesetz insofern gut geändert wurde, als wir die integrative Berufsausbildung geschaffen haben, die über 1 100 Jugendliche umfasst. Das wird heuer evaluiert, und wir werden uns gemeinsam anschauen, wie das bei jenen angekommen ist, die diese Ausbildung gewählt haben. Jetzt können – der Kollege vor mir hat es gesagt – ungefähr 400 Jugendliche im land- und forstwirtschaft­lichen Bereich dazu kommen. Ich meine, dass gerade Berufe in Gärtnereien oder in Forstbetrieben geeignete Berufe für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sind, weil sie in der Natur tätig sein können.

Das ist grundsätzlich gut, und wir werden auch zustimmen, wiewohl wir einige Kritik­punkte haben, wie dieses Gesetz noch hätte verbessert werden können. Lassen Sie mich das ganz kurz nur erwähnen!

 


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