Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 215

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Aber jetzt zum Berufsausbildungsgesetz für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Grundsätzlich können wir dem Gesetz etwas Positives abgewinnen. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es muss zumindest nach zwei Jahren eine Evaluierung gemacht werden, um zu sehen, wie es dann wirklich läuft. Wir alle kennen die Zeitungsberichte – sie haben uns wochenlang verfolgt – zum Beispiel aus der Steiermark, dort hat sich ein Landwirt zehn, fünfzehn behinderte Men­schen – unter Anführungszeichen – „gehalten“, die dort verwahrlost sind. Das war auch ein Unternehmer, der gesagt hat: Ich bilde hier behinderte Menschen aus. – Man muss da also in Zukunft sehr genau schauen, wer wirklich Unternehmer sind, die Menschen ausbilden, und wer sich an dieser Möglichkeit der Ausbildung vielleicht bereichern will. Das soll man ganz genau prüfen, und nach zwei Jahren muss es eine Evaluierung dazu geben.

Ich wünsche mir auch, dass es nicht so sein kann, dass jetzt zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten automatisch in den Bereich „behindert“ abgeschoben werden; ich sage: abgeschoben werden. Um sich in der Berufsschule nicht einen Zusatzlehrer leisten zu müssen, sagt man dann: mach nur eine Teilqualifikation, weil das auch geht, und man verdirbt ihm vielleicht eine Berufschance.

Das heißt: Nur dort, wo es notwendig ist, eine Teilqualifizierung, aber dort, wo es mög­lich ist, natürlich eine Vollqualifizierung, so wie es auch nicht behinderte Lehrlinge für sich in Anspruch nehmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

20.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.12.15

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! (Abg. Dr. Cap: Liebe Opposition!) Liebe Opposition! (Heiterkeit.) Geschätzter Herr stellvertretender Klubobmann! Dieses Ge­setz verfolgt mehrere Zielsetzungen. Die Einwände oder kritischen Ansätze der Vorred­nerInnen sollen auch, glaube ich, so bestehen. Wir sagen uneingeschränkt ja zu einer Evaluierung, und wir werden auf diese Dinge sehr genau eingehen.

Da Sie mich so direkt ansprechen, Herr Klubobmann Cap: Sie haben vor wenigen Tagen eine Pressemeldung abgesetzt, ein Interview im „Standard“ gegeben, worin Sie der Landwirtschaft Reformunwilligkeit vorgeworfen haben. Dieses Gesetz ist eine inter­essante Brücke, um diesen Dialog hier weiterzuführen.

In diesem Gesetz werden auch die Ausbildungsversuche der Land- und Forstwirtschaft geregelt, es ist also ein extrem wichtiger Beitrag. Der Veränderungsdruck, der in der Land- und Forstwirtschaft vor allem seit dem EU-Beitritt herrscht, ist ungeheuer groß. Ich weiß nicht, wann Sie zum letzten Mal auf einem Bauernhof waren, vielleicht vor zehn, fünfzehn Jahren. (Abg. Broukal: Nein, nein, immer wieder!) Ich würde Ihnen wirklich raten, besuchen Sie einen Bauernhof – oder mehrere, das ist noch besser –, nicht nur einen Heurigen in Wien, und schauen Sie, welche modernen, schlagkräftigen, aber auch hart arbeitenden Betriebe Sie dort finden und was diese Betriebe in den letz­ten zehn Jahren an Veränderung durchgemacht haben. Das würde ich Ihnen wirklich dringend empfehlen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.14


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten zu uns. – Bitte.

 


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