20.14
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich glaube, es ist unumstritten, dass wir alle dafür eintreten, dass Jugendliche mit Benachteiligung unsere besondere Unterstützung und Förderung auf ihrem Start in ihr selbstbestimmtes Leben brauchen. Diese Regierungsvorlage ist da meiner Ansicht nach wieder ein wichtiger Schritt in diese Richtung, die wir alle gemeinsam verfolgen.
Ich glaube aber, um dieses Gesetz erfolgreich umsetzen zu können, müssen auch andere Maßnahmen erfüllt werden. Es muss meiner Meinung nach Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und bei den Betrieben gemacht werden, es muss ein Zusammenspiel von Gesetzgeber und öffentlichen Institutionen geben, und es muss meiner Meinung nach vor allem auch ein Wahrnehmen der sozialen Verantwortung der Betriebe geben. Ich wünsche mir, Herr Kollege Walch, sehr viele Betriebe, die Jugendliche auch wirklich ausbilden; das wünsche ich mir zu Ihrem Wunsch dazu, weil ich denke, dass das ein ganz, ganz wichtiger Beitrag zu diesem Gesetz ist.
Ich denke, es muss uns gelingen, dass wir nicht auf die Schwächen der Jugendlichen schauen, sondern auf ihre Stärken, und dass wir ihre Stärken auch nützen, um ihnen den Platz im Leben und in der Gesellschaft zu geben. Ich glaube auch, wir müssen dafür die besten gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.
Daher bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag ein, der die wichtigsten Kritikpunkte, die Kollegin Heinisch-Hosek schon angesprochen hat, beinhaltet. Es ist dies ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Franz Riepl und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird.
Ich erläutere diesen in den Kernpunkten.
Erster Punkt: Die im Rahmen eines Ausbildungsversuches abgelegte Abschlussprüfung ist einer Facharbeiterprüfung gemäß § 7 gleichzustellen.
Zweiter Punkt: Personen, die in einer Teilqualifikation ausgebildet werden, sind hinsichtlich der Berufsschulpflicht anderen Lehrlingen gleichzustellen.
Dritter Punkt: Das Landarbeitsgesetz soll nicht nur im Abschnitt 6, sondern zur Gänze auf die Jugendlichen angewendet werden.
Ich ersuche die Damen und Herren von den Regierungsparteien, unseren Abänderungsantrag zu unterstützen, vor allem zum Wohle der Jugendlichen, für die wir dieses Gesetz beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig in seinen Kernpunkten vorgestellte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Franz Riepl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wird im Übrigen gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz verteilt werden.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Franz Riepl und KollegInnen zum
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (864 d.B.) über die
Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird