Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 216

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20.14.05

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich glaube, es ist unumstritten, dass wir alle dafür eintreten, dass Jugendliche mit Benach­teiligung unsere besondere Unterstützung und Förderung auf ihrem Start in ihr selbst­bestimmtes Leben brauchen. Diese Regierungsvorlage ist da meiner Ansicht nach wieder ein wichtiger Schritt in diese Richtung, die wir alle gemeinsam verfolgen.

Ich glaube aber, um dieses Gesetz erfolgreich umsetzen zu können, müssen auch an­dere Maßnahmen erfüllt werden. Es muss meiner Meinung nach Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und bei den Betrieben gemacht werden, es muss ein Zusammen­spiel von Gesetzgeber und öffentlichen Institutionen geben, und es muss meiner Mei­nung nach vor allem auch ein Wahrnehmen der sozialen Verantwortung der Betriebe geben. Ich wünsche mir, Herr Kollege Walch, sehr viele Betriebe, die Jugendliche auch wirklich ausbilden; das wünsche ich mir zu Ihrem Wunsch dazu, weil ich denke, dass das ein ganz, ganz wichtiger Beitrag zu diesem Gesetz ist.

Ich denke, es muss uns gelingen, dass wir nicht auf die Schwächen der Jugendlichen schauen, sondern auf ihre Stärken, und dass wir ihre Stärken auch nützen, um ihnen den Platz im Leben und in der Gesellschaft zu geben. Ich glaube auch, wir müssen dafür die besten gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

Daher bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag ein, der die wichtigsten Kritikpunkte, die Kollegin Heinisch-Hosek schon angesprochen hat, beinhaltet. Es ist dies ein Abän­derungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Franz Riepl und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbil­dungsgesetz geändert wird.

Ich erläutere diesen in den Kernpunkten.

Erster Punkt: Die im Rahmen eines Ausbildungsversuches abgelegte Abschlussprü­fung ist einer Facharbeiterprüfung gemäß § 7 gleichzustellen.

Zweiter Punkt: Personen, die in einer Teilqualifikation ausgebildet werden, sind hin­sichtlich der Berufsschulpflicht anderen Lehrlingen gleichzustellen.

Dritter Punkt: Das Landarbeitsgesetz soll nicht nur im Abschnitt 6, sondern zur Gänze auf die Jugendlichen angewendet werden.

Ich ersuche die Damen und Herren von den Regierungsparteien, unseren Abände­rungsantrag zu unterstützen, vor allem zum Wohle der Jugendlichen, für die wir dieses Gesetz beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig in seinen Kernpunkten vorgestellte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Franz Riepl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung. Er wird im Übrigen gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz verteilt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Franz Riepl und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (864 d.B.) über die Regierungs­vorlage (683 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufs­ausbildungsgesetz geändert wird

 


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