Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 233

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21.07.09

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend die Sozialbetreuungsberufe ist aus mehreren Gründen zu begrüßen.

Erstens: Die Ausbildungen zur Diplom- und FachsozialbetreuerIn beziehungsweise ‑HeimhelferIn werden vereinheitlicht – das wurde bereits mehrmals erwähnt –, wodurch eine Anerkennung bundesländerübergreifend erfolgt. Diese Harmonisierung und Aner­kennung ist auf Grund der bisherigen Uneinheitlichkeit und Überschneidungen der Berufsbilder in den Bundesländern dringend erforderlich gewesen.

Zweitens bringt die Spezifizierung der Ausbildungen in die Bereiche Alten-, Familien- und Behindertenarbeit sowie in die Behindertenbegleitung mehr Klarheit und Sicherheit für die zu betreuenden Menschen und auch für die Angehörigen dieser Sozialbetreu­ungsberufe.

Drittens ist in der Ausbildung zur Diplom- und FachsozialbetreuerIn mit Ausnahme der Behindertenbegleitung die Pflegehelferausbildung integriert.

Viertens werden die Länder angehalten, bei den Diplomausbildungen eine Prüfung in der Ausbildung vorzusehen, die als Fachbereichsprüfung für die Berufsreifeprüfung anerkannt werden kann.

Und fünftens sind die Ausbildungen zu den Sozialbetreuungsberufen durch Module aufbauend und ergänzend im Sinne von erweiternd möglich. Dies erleichtert es vor allem Frauen, während beziehungsweise nach der Familienphase weitere Qualifikatio­nen zu erlangen.

Dies sind mindestens fünf gute Gründe, dieser Vorlage zuzustimmen. Es liegt nun an den Ländern, diese Harmonisierung so rasch wie möglich umzusetzen, und in der Steiermark werde ich den SPÖ-Sozial-Landesrat Flecker sehr genau beobachten, wie rasch er imstande ist, diese Ausbildungen gesetzlich zu regeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Da wird der sich aber fürchten!)

21.09

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozi­ales, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 779 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird von allen Damen und Herren des Hohen Hauses erteilt. Das ist daher einstimmig ange­nommen.

21.09.2724. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 359/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflege­geldeinstufungen bei Wechsel der auszahlenden Stelle (870 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dobnigg. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Mi­nuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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