Abgesehen davon
dürfen Sie eines nicht vergessen: Das kostet einen Haufen Euro, jede Menge
Euro. (Abg. Silhavy: Das ist dem
Donabauer aber Wurscht!) Der
Arzt von der Pensionsversicherungsanstalt, der dann zur Untersuchung kommt,
macht das natürlich auch nicht um einen schönen Dank, sondern kriegt auch sein
Geld dafür, und dafür kriegt er nicht wenig. Ich habe das auch schon im
Ausschuss gesagt, und der Herr Donabauer ist fast bis zur Decke gehupft. Aber
es ist halt so.
Zur Mutter von
meiner Bekannten ist dreimal der Amtsarzt von der PVA gekommen. Sie war zweimal
nicht daheim, denn sie hat ja nicht gewusst, dass er kommt. Er hat gefragt:
Warum waren Sie nicht daheim? Sie hat gesagt, sie hat nichts gewusst. Abgesehen
davon, dass er sich hätte anmelden müssen, hat er gesagt: Mir ist es eh
Wurscht. Ich komme von mir aus dreimal auch oder noch öfter. Ich krieg’ eh
jedes Mal dafür bezahlt.
Diese Gelder, die
da verschwendet werden, die gehen dann nämlich beim Pflegegeld wieder ab. Und
wir wollen das nicht. Wir wollen, dass es da wirklich eine Effizienz gibt und
dass nicht, nur weil ich einen Wechsel von einem Auszahlungsträger zum nächsten
habe, dann die ganze Maschinerie wieder von vorne zu rennen anfängt, sondern
das muss eins zu eins übernommen werden.
Innerhalb der
Länder funktioniert es schon halbwegs, nur zwischen Bund und Ländern
funktioniert gar nichts. Und das muss funktionieren, denn da geht es um das
Pflegegeld, und da haben wir nichts zu verschenken, am allerwenigsten an die
untersuchenden Ärzte. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der
SPÖ.)
21.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Dolinschek. – Bitte.
21.18
Staatssekretär im Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek:
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die im
Entschließungsantrag angeführten Zuständigkeitswechsel für die Gewährung von
Pflegegeld zwischen Land und Bund treten in der Praxis vor allem dann auf, wenn
eine pflegebedürftige Person, die Pflegegeld von einem Land erhält, einen
Pensionsanspruch erwirbt und damit in die Kompetenz des Bundes fällt.
Im
§ 9 Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes wurde geregelt, dass in
diesen Fällen das Pflegegeld mit dem Folgemonat des Entfalls der
Leistungszuständigkeit des Landes von Amts wegen gebührt, wodurch keine Lücke
im Bezug entsteht, Frau Kollegin Haidlmayr.
Die Problematik
liegt eigentlich darin, dass es beim Wechsel zum Bund als auszahlende Stelle
des Pflegegeldes zu einer Neueinstufung und damit zu geänderten finanziellen
Leistungen kommen kann. Wie eine Untersuchung unseres Ministeriums ergab,
fallen pro Jahr etwa 1 200 derartige Sachverhalte an. Beachtenswert in
diesem Zusammenhang ist vor allem, dass es in 62 Prozent, also fast zwei
Drittel der Fälle, zu keiner Veränderung kommt. Bei fast einem Viertel –
ich berichtige Sie –, bei 22 Prozent genau – nicht
20 Prozent, wie Sie gesagt haben –, kommt sogar eine bessere Bewertung
durch den Bund zustande. (Abg. Haidlmayr: Und die Differenz? Die
Differenz fehlt mir!)
Dazu ist auch festzustellen, Frau Kollegin Haidlmayr, dass diese Veränderungen durch den Lauf der Zeit bedingt sind und eben Verschlechterungen, aber auch Verbesserungen im Gesundheitszustand und damit im Pflegebedarf eintreten können. Entweder verbessert sich der Gesundheitszustand oder er verschlechtert sich eben. (Abg. Haidl-