Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 237

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mayr: Viele sind dann schlechter gestellt als vorher!) Zu Beginn des Systems des Pflegegeldes waren derartige Unterschiede häufiger und von der Dimension her auch viel relevanter, da haben Sie schon Recht, aber durch die umfangreiche Judikatur des Obersten Gerichtshofes und bedingt auch durch klare Richtlinien und Erlässe kam es aber zu einer Vereinheitlichung des ganzen Systems.

Wesentlich für diese Entwicklung war auch eine Bund-Länder-Sitzung im April des vor­letzten Jahres, im April 2003. Dabei wurde vereinbart, dass die Sozialversicherungs­träger die seitens des Landes vorgenommene Einstufung übernehmen und, wenn das Gutachten als schlüssig und nachvollziehbar zu betrachten ist, keine eigene Begut­achtung durchzuführen ist. Nur dann, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aus dem Akteninhalt, Anhaltspunkte ergeben, dass sich die Einstufung ändern wird, ist der Sachverhalt von Amts wegen zu erheben. Dabei steht dem Pflege­bedürftigen kein Leidensweg bevor, so wie Sie das erwähnt haben, vielmehr erfolgt die Untersuchung im Rahmen eines rechtzeitig angekündigten Hausbesuches durch den Amtsarzt. (Abg. Haidlmayr: Das wird nicht angekündigt!)

Wir erachten daher eine Neuregelung als nicht erforderlich. In manchen Fällen würde sie sich sogar zum Nachteil des Pflegegeldbeziehers oder der Pflegegeldbezieherin auswirken.

Frau Kollegin Haidlmayr, ich kann Ihnen hier auch noch einen Brief geben, der vor zwei Jahren seitens unseres Ministeriums an den Hauptverband gesandt worden ist, in dem darauf hingewiesen wird, und soviel ich weiß, halten sich die Sozialversicherungs­anstalten auch daran. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.22.46

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wäre gerechtfertigt, wenn den Behinderten gravie­rende Nachteile entstehen würden. (Abg. Haidlmayr: Die entstehen auch!) Aber es ist so, wie es der Herr Staatssekretär ausgeführt hat, Frau Kollegin Haidlmayr. Die Unter­suchungen führt nicht der Herr Staatssekretär oder die Frau Bundesminister oder der Max Walch durch, sondern die Untersuchungen führen Ärzte durch. Und ich habe großes Vertrauen zu Ärzten.

Ich glaube, man muss auch einmal das Positive sehen: Wenn ich jetzt in Pension gehe oder einen Länderwechsel vornehme, ist mitunter eine höhere Einstufung möglich. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich heute von Oberösterreich nach Niederösterreich wechsle, dass über Nacht die Pflegestufe um zwei Stufen reduziert wird. Also das kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem führen das nicht irgendwelche Ärzte durch, sondern Vertrauensärzte der Pensionsversicherung. Da kommen auch Hausärzte dran, und ich unterstelle diesen Hausärzten nicht, dass sie falsche Einstufungen machen.

Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.23


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Schopf. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.23.14

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zum Kollegen Dona-


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