Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
22.53
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Angesichts der späten Stunde möchte ich mich kurz fassen. Auch ich freue mich über dieses Gesetz gegen Stalking, weil vor allem Frauen davon betroffen sind.
Ich möchte Ihnen noch einen angenehmen Sitzungsausklang
wünschen. (Beifall bei der ÖVP, den
Freiheitlichen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
22.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
22.53
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist auch uns ein Gesetz gegen Stalking ein sehr großes Anliegen. Wir sind uns dieser Problematik sehr wohl bewusst. Dass das nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, hat ja die Enquete zum Internationalen Frauentag, die wir hier in diesem Hause veranstaltet haben, gezeigt. Gemeinsam mit der Wiener Stadträtin Sonja Wehsely hatten wir hier eine sehr interessante Veranstaltung.
Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Sie wissen sehr genau, warum der Vier-Parteien-Antrag erst jetzt zustande gekommen ist: Nicht weil wir nicht wollten, sondern das war ganz einfach aus legistischen Gründen. Es ist wichtig, dass das Gesetz in den richtigen Bereichen verankert wird, damit es dann auch hält.
Ich bin froh darüber – die Frau Justizministerin hat gerade gesagt, dass sie dieses Thema ernst nimmt –, dass Arbeitsgruppen hiezu tagen, damit das auch wirklich ein gutes Gesetz wird, mit dem effektiv dem Psychoterror gegen Frauen entgegengewirkt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
22.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter beziehungsweise die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich
über jeden Ausschussantrag getrennt
vornehme.
Zuerst gelangen
wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages: Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr
und in strafrechtlichen Angelegenheiten in 816 der Beilagen die Genehmigung
zu erteilen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Vertrag mit der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über