Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 64

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"(25) Auf Wehrpflichtige, die vor dem 1. Jänner 2006 rechtswirksam zum Grund­wehrdienst oder zu einer Truppenübung oder Kaderübung mit einem Entlassungs­termin nach Ablauf des 31. Dezember 2005 einberufen wurden, sind bis zur Been­digung des jeweiligen Präsenzdienstes die §§ 20 und 21 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 geltenden Fassung anzuwenden.

(26) Wehrpflichtige, die nach § 21 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 geltenden Fassung zur Leistung von Kaderübungen verpflichtet waren, sind ab 1. Jänner 2006 zur Leistung von Milizübungen im selben zeitlichen Ausmaß verpflichtet. Bei Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt auch zur Leistung von Truppenübungen verpflichtet waren, erhöht sich die Verpflichtung zur Leistung von Milizübungen um die noch offenen Tage der Verpflichtung zu Truppenübungen.

(27) Wehrpflichtige, die vor dem 1. Jänner 2006 zu einer Truppenübung oder Kaderübung rechtskräftig einberufen wurden und nicht zur Leistung von Milizübungen verpflichtet sind, treten unmittelbar in den Reservestand über.

(28) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 treten im §38 Abs.3 an die Stelle der Worte "vorbereitende Milizausbildung" die Worte "vorbereitende Kaderausbildung".

(29) Bis zum Ablauf des 31. Dezember2005 sind in den Fällen des §38b Abs.4 die Bestimmungen des §20 Abs.1 fünfter und sechster Satz über die Dauer des Grundwehrdienstes in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 geltenden Fassung nicht anzuwenden.

(30) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 sind in den Fällen des §38b Abs.6 die Bestimmungen des §21 Abs.3 und4 über die Verpflichtung zur Leistung von Kader­übungen und die Einteilung zu einer vorbereitenden Kaderausbildung in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 geltenden Fassung anzuwenden."

Begründung:

Die gesetzliche Verkürzung des Grundwehrdienstes soll bereits mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. – Bitte. (Abg. Großruck: Wieder Seriosität!)

 


11.13.03

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wissen Sie, was ein Treppenwitz der parlamentarischen Geschichte ist? – Als Treppenwitz der Geschichte wäre es eine Überzeichnung. – Ein Treppenwitz der parlamentarischen Geschichte ist es, wenn ein SPÖ-Bundeskanzler vor 36 Jahren angekündigt hat (Heiterkeit bei der ÖVP), sechs Monate seien genug, und heute – 36 Jahre danach! – der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion sagt: Ich sage ein unbedingtes Ja zur Forderung „sechs Monate sind genug“, aber wir werden nicht zustimmen, weil wir mit der Vorgangsweise nicht einverstanden sind. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.) – So etwas, meine Damen und Herren, habe ich bis jetzt noch nicht erlebt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich halte Herrn Kollegen Gaál zugute, dass er sich bezüglich Landesverteidigungs­angelegenheiten immer redlich bemüht hat. Was ich befremdlich finde, ist, dass die SPÖ offensichtlich keine Linie findet. Damals, vor 36 Jahren, in einer ungeheuer


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