Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 87

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liche Tests – können entscheidend dafür sein, dass einsatzbereite junge Menschen aus dieser Ausbildung ausgeschieden werden. Auch dann trifft sie diese Rückzah­lungsverpflichtung, und das ist aus unserer Sicht nicht sehr sozial. Ich denke, Sie sollten gerade in diesem Bereich doch einen Rückzieher machen und den jungen Menschen künftig diese Rückzahlung ersparen.

Diese Konstruktion ist sehr kompliziert, verwaltungsaufwendig, erzeugt neue Unge­rechtigkeit und – ich habe das bereits erwähnt – Verfassungswidrigkeiten. Aus unserer Sicht muss diese Rückzahlungsverpflichtung entfallen. Der Abänderungsantrag, den Sie heute eingebracht haben, beweist ja, dass dieser Weg, den Sie beschritten haben, falsch ist und unsere Argumente, unsere Position richtig sind, dass diese Rückzah­lungsverpflichtung künftig zu entfallen hat, meine Damen und Herren.

Ich möchte noch kurz auf den § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsantrag zu sprechen kom­men, den Sie im Rahmen der Beratungen im Landesverteidigungsausschuss einge­bracht haben, betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsplatz­sicherungsgesetz geändert wird. Auch das ist typisch für Ihre Politik, für die Gesetz­werdung. Auch hier wurde erst im Ausschuss erkannt, welche Probleme das aufwirft. Auch hier wurden erst im Ausschuss die korrespondierenden Bestimmungen zu die­sem Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsicherungsgesetz geschaffen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Das war jetzt erfrischend nach Schöls!)

12.35


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


12.35.17

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Prä­sident! In der Wehrrechtsänderung ist wirklich sehr viel Positives drinnen. Ich brauche nur damit anzufangen, in der Information, die wir bekommen haben, die Überschriften zusammenzufassen: Dauer des Grundwehrdienstes ausschließlich sechs Monate, Abschaffung der Truppenübung, Neuregelung der zwölfmonatigen Ausbildungs­dienste – gleich für Männer und Frauen –, dazu die passende Anhebung der Bezüge, Öffnung der Milizfunktionen für Frauen, Einführung einer dementsprechenden Aner­kennungsprämie oder Sachprämie im Präsenz- und Ausbildungsdienst, Verdoppelung der Erfolgsprämien für die VbK-Übungen oder, wie es in Zukunft heißen wird, für die vorbereitenden Milizübungen oder Erhöhung der Einsatzprämie um zehn Prozent.

Herr Bundesminister! Aus Sicht der Steiermark muss ich Ihnen sagen, dass wir in der Steiermark natürlich dafür sehr dankbar sind, dass das so genannte Superkommando, das Streitkräfteführungskommando mit Standort Graz dazu beiträgt, dass die gesamte Steiermark eine Aufwertung im militärischen und strategischen Belangen erfährt. Schaut man sich die Medien an, so kann man feststellen: Es ist und war zum Beispiel der Erhalt des Standortes Aigen für uns als steirische Volkspartei immer ein Ziel, dies aus militärischer Sicht, aber vor allem auch der Erhalt der Hubschrauber für den Katastrophenschutz und die Sicherung der regionalen Arbeitsplätze. (Abg. Gradwohl: Wie lange?) Das war für uns immer ein Ziel, und das war auch eine beständige Forderung von Frau Landeshauptmann Klasnic. Das ist erreicht und bestätigt worden. (Abg. Gradwohl: Für wie lange?) Doch was tut die SPÖ? – Da gibt es Kollegen, wie zum Beispiel Frau Kollegin Fleckl, die, als das präsentiert wurde, sofort wieder die Menschen in der gesamten Region verunsichert und Angst verbreitet hat, weil sie nicht respektieren kann, dass andere Leute in der Steiermark wirklich tolle Ergebnisse erzielen können. (Abg. Gradwohl: Für wie lange ist das garantiert?)

 


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