Abgeordneter Dr. Pilz? Sie haben gesagt, es müssten die Gehälter offen gelegt werden. Das ist offensichtlich Ihr Anliegen, und damit hätte es sich dann.
Was ist denn Sache in Wirklichkeit? – Die Manager- und Vorstandsgehälter werden festgelegt von den Aufsichtsräten. Deren Rechte haben wir heute gestärkt! Das scheint Ihnen aber entgangen zu sein. Und wer sitzt in den Aufsichtsräten? Da sitzen in jenen Firmen, die Sie ansprechen, doch auch Ihre Parteigänger, von der sozialdemokratischen Fraktion im Besonderen. Sagen Sie doch nicht, Sie haben nicht Ihre Leute dort! Sagen Sie doch nicht, Sie haben nicht Ihre Betriebsräte dort! Warum fragen denn die Betriebsräte nicht, was die Manager verdienen? Warum kümmern sie sich nicht um die Verträge, deren Offenlegung Sie wollen? – Das ist nur ein Vorwand, weil Sie dieser vernünftigen gesetzlichen Regelung nicht zustimmen wollen! Die Arbeiterkammer kennt alle Bezüge! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Und wenn die Optionen Sie stören, Herr Dr.
Pilz, dann stärken Sie bitte die Rechte der Aufsichtsräte! Das tun wir heute.
Denn die Aufsichtsräte sind dazu da, die Manager und die Vorstände zu
kontrollieren. So geht Kontrolle in Österreich, nicht durch Veröffentlichungen
in Zeitungen und Meldungen an die Staatsanwaltschaft! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Falsch!)
14.37
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 samt Titel und Eingang in 985 der Beilagen.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dieses Zeichen erfolgt mehrheitlich. Der Entwurf ist daher in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Kartellgesetz 2005 in 990 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Jarolim vor.
Ich werde zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über § 39 Abs. 2 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.