Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 185

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Laut UN-Schätzungen beträgt der Umsatz aus illegaler Prostitution schon 60 Milliar­den €. Der Profit daraus hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt auf zirka 14 Milliarden €. Es ist also, wie gesagt, ein gutes Geschäft. Hinter diesen nackten Zahlen verbergen sich oft wirklich grauenhafte Schicksale: Es werden Menschen gefoltert, gequält und am Ende oft auch noch getötet.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, ist es höchst an der Zeit, dass in den EU-Ländern, in Westeuropa Maßnahmen gesetzt werden. Eine Maßnahme, Frau Minis­terin, ist, dass wir heute dieses Zusatzprotokoll ratifizieren. Andere Maßnahmen, gesetzliche Maßnahmen müssen aber folgen: Es müssen zum Beispiel die fremden­rechtlichen Gesetze dort, wo sie kontraproduktiv wirken, überprüft werden, denn es kann ja nicht so sein, dass diejenigen, die Opfer des Frauenhandels wurden, dann, wenn sie aussagen, Angst haben müssen, dass sie abgeschoben werden, dass sie keinen Aufenthaltstitel erhalten, und somit die Dunkelziffer noch in die Höhe schnellt und damit die Täter eben nicht gefasst werden. Denn, wie es auch in den ver­schiedenen Fachzeitschriften heißt: Dieses Geschäft ist deshalb ein so gutes, weil das Risiko für die Täter, gefasst zu werden, gering ist.

Es besteht Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene, wir müssen in diesem Bereich innerösterreichisch nachjustieren.

Zum Schluss: Da auch die Opferschutzeinrichtungen da eine große Rolle spielen müs­sen beziehungsweise spielen sollten, ist es, glaube ich, wichtig und notwendig, dass wir neben den bisher schon bestehenden Einrichtungen – hier in Wien gibt es eine Einrichtung – weitere schaffen. Im Westen des Bundesgebietes ist – obwohl Grenz­land – nichts zu finden. Es ist unbedingt notwendig, dass wir Opferschutzeinrichtungen installieren, damit diesen Frauen, diesen Kindern, diesen Menschen geholfen wird.

Es ist nicht einzusehen, dass wir solche Zustände hier in unserem Land dulden. In diesem Sinne hoffe ich auf schnelle legislative Maßnahmen, um diese Zustände abzustellen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Zinggl.)

18.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.06.41

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Zunächst zum Palermo-Protokoll. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass ich dieses Bemühen um neue Regelungen zur Bekämpfung dieser Missstände auf internationaler Ebene, insbesondere zur Bekämpfung des Menschenhandels, viele Jahre beobachtet habe, und möchte jetzt einmal etwas anfügen und deutlich sagen: Man kann auch einmal an eine Entbürokratisierung denken!

Es ist unglaublich, welcher Aufwand da getrieben wird, bis internationale Tagungen zustande kommen. Dann kämpft man unter Begleitung von vielen gesellschaftlichen Ereignissen endlich um irgendwelche Formulierungen. Dann fährt der Herr Bundes­präsident, von Ministern begleitet, hin und unterschreibt das feierlich. Dann kommt die Materie Jahre später, so wie hier, in das Parlament, und dann steht da eine Zeile, die lautet: „Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.“

Es ist zu überlegen, ob man dieses Ziel, das hier ja offenkundig alle unterschreiben und verfolgen wollen, nicht auch unbürokratischer und mit weniger Aufwand erreichen kann. Wenn man den Aufwand, vor allem auch den finanziellen Aufwand – abgesehen vom zeitlichen Aufwand –, wirklich komprimiert und das auf internationaler Ebene unter


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