Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 187

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Gebäude übergeführt werden, auch wenn sie es selbst momentan nicht wollen, weil sie das beschriebene Beharrungsvermögen haben.

Man muss eine Justizpolitik machen, die man vor sich selbst verantworten kann und muss und die in die Zukunft schaut. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunsch­redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


18.12.09

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Aus aktuellem Anlass, Herr Kollege Böhmdorfer, darf ich gleich replizieren; ich komme dann später zu den eigentlichen Tagesordnungspunkten.

Es ist unbestritten, dass es derzeit zu wenig Platz für die Untersuchungshäftlinge beziehungsweise insgesamt für die Häftlinge in Wien gibt. Es ist unbestritten, dass wir zusätzliche Räumlichkeiten brauchen. Aber es ist sehr umstritten, ob es zu einer Errichtung eines zweiten Strafgerichts in Wien kommen muss. Das ist sehr umstritten.

Ich darf Ihnen nur noch einmal die Punktation der entsprechenden Standesvertretun­gen zur Kenntnis bringen. Zur Senkung dieser unbestritten hohen Häftlingszahlen in der Josefstadt ist sicherlich neuer Haftraum notwendig, aber es sollen möglichst alle Mittel ausgeschöpft werden, um eine Teilung des Gerichts beziehungsweise die Neu­einrichtung eines Gerichts zu verhindern. Wir brauchen sicherlich eine Konzentration der Untersuchungshäftlinge an den Gerichten, da haben Sie ganz Recht; die Wege müssen kurz sein, die Verfügbarkeiten müssen gegeben sein. Aber wir brauchen nach meiner Einschätzung nicht zwei Gerichtsstandorte. Wir brauchen keine Verdoppelung der Organisationsstruktur, denn dadurch steigt der Sachaufwand, es kommt zum Verlust von Synergieeffekten. – Das nur als Erstes.

Nun zu den eigentlichen Tagesordnungspunkten. Es liegt ein Antrag vor, und zwar von Ihnen und von Frau Kollegin Fekter, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden sollen. – Sie wissen genau, dass Ihr Antrag auf ein Budgetbegleitgesetz mit selbigem Titel zurückgeht, das wiederum darauf zurück­geht, dass wir in Österreich steigende Häftlingszahlen verzeichnen, dass wir statt 7 000 Häftlingen im Durchschnitt 8 000 Häftlinge im Durchschnitt haben. Dadurch kommt es jetzt natürlich zu einem Engpass. Und Sie wollen diesen Engpass mit Ihren aufschiebenden Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs beseitigen.

Aber, Herr ehemaliger Minister Böhmdorfer und Frau Ministerin Miklautsch – Sie kann ich ja noch darauf hinweisen –, es hat in diesem Haus eine Enquete-Kommission gegeben, in der sehr darauf gedrungen beziehungsweise klar darauf hingewiesen wurde, dass wir einen immensen Reformbedarf beim Sanktionen-Katalog haben, dass es durchaus andere Möglichkeiten gäbe, die Häftlingszahl zu reduzieren und dass wir in erster Linie hier, also bei einer Reform der Justizpolitik, und vor allem auch bei der Strafvollzugspolitik ansetzen sollten.

Aus diesem Grund hat Kollegin Stoisits im Juni 2003 das damalige Budget­begleit­gesetz abgelehnt. Und deshalb lehnen wir heute Ihren Antrag ab, der ja wiederum eine Verlängerung dieses Budgetbegleitgesetzes im Hinblick darauf, dass praktisch vor­übergehende Maßnahmen beim Strafaufschub noch einmal verlängert werden sollen, bedeutet.

Kollegin Stoisits hat damals schon gesagt, dass Ihre Aufschubmethode keinen Sinn hat, denn die Enquete-Kommission hat ja auch andere Vorschläge gemacht, die viel


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