Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 206

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Kulturabkommen sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil bilateraler Zusammen­arbeit auf den Gebieten Schul- und Bildungspolitik und Hochschulwesen, Forschung, Kultur und Kunst. Das erste Kulturabkommen wurde im Jahr 1947 zwischen Österreich und Frankreich geschlossen. Seither gibt es Abkommen mit 25 Staaten, darunter 8 EU-Mitgliedstaaten. Die Bedeutung von Kulturabkommen liegt zweifellos darin, dass Österreich auf den Inhalt, aber auch auf den Umfang dieser kulturellen Zusammen­arbeit mit den Partnerstaaten Einfluss nehmen kann und diese auch intensiv mitgestalten kann.

Österreich und Kroatien arbeiten bisher auf Basis der mit der ehemaligen Republik Jugoslawien geschlossenen Kulturabkommen zusammen. Die Republik Kroatien ist ein Beitrittskandidat zur Europäischen Union, und deswegen ist es, glaube ich, zielführend, sinnvoll und auch vorbildlich, wenn wir dieses Kulturabkommen heute hier im Hohen Haus einstimmig beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. – Bitte.

 


19.23.09

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Kainz! Nicht wir wirtschaften die Kulturpolitik ab, sondern Herr Direktor Seipel wirtschaftet das Kunsthistorische Museum ab, wenn er so weitermacht! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kainz: Wer sagt das?)

Auch ich begrüße das Kulturabkommen zwischen Österreich und Kroatien, aber so wichtig mir und uns allen dieses Abkommen auch ist, komme ich nicht umhin, die vorgesehene Debatte auch dafür zu nutzen, ein paar Worte über ein anderes Kunstthema zu verlieren, nämlich über den Kunstbericht. Dieser wird leider nicht im Plenum behandelt, zum Leidwesen der Öffentlichkeit. Als einer der wichtigsten Verhandlungsgegenstände im Kulturausschuss wird er jedes Mal am Plenum kunstvoll vorbeigeschummelt. Ist es das schlechte Gewissen, ist es Furcht vor Kritik, oder steht der Herr Staatssekretär überhaupt nicht hinter seinem Kunstbericht?

Aber sehen wir uns den Kunstbericht einmal näher an, insbesondere das Kapitel Kultur­hauptstädte, genauer gesagt die Ausführungen zur Kulturhauptstadt 2003 in Graz. Das Ganze wird im Kunstbericht zwar lobend erwähnt, insbesondere die daraus resultierende Belebung kultureller Aktivitäten und des Städtetourismus, aber über die Probleme und die Kritik, die es dazu gab, wird wieder einmal kunstvoll der Mantel des Schweigens gebreitet.

Sie sprechen von Nachhaltigkeit in allen Bereichen und vom großen Erfolg. Zweifels­ohne war das Kulturprojekt in Graz ein großer Erfolg. Aber Nachhaltigkeit hat halt ihren Preis! Die Leitung der ehemaligen 2003-GesmbH bezifferte den jährlichen Finanz­bedarf nur zur Aufrechterhaltung von Koordinations- und Marketingmaßnahmen mit 5 Millionen €. Wer kommt aber heute für nachhaltige Projekte wie die Mur-Insel oder das Kunsthaus auf, die für das Jahr 2003 geschaffen wurden? – Das muss heute ganz allein die Stadt Graz berappen, und der Herr Staatssekretär beziehungsweise der Bund ziehen sich aus der Verantwortung!

Wenn ich mich jetzt recht erinnere, hat der Herr Staatssekretär im Ausschuss auf meine Frage erklärt: Linz braucht die Unterstützung von Graz, damit nicht noch einmal die gleichen Fehler gemacht werden. – Welche Fehler meint der Herr Staatssekretär hier? Das würde mich wirklich interessieren! Vielleicht den Fehler, darauf zu vertrauen,


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