Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 214

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lichen Partnerschaften im zivilrechtlichen und familienrechtlichen Bereich eine Initiative setzen muss.

Es soll der untragbare Zustand beseitigt werden, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich vor dem Gesetz noch immer als Fremde gelten. Ja die Beziehung gilt in der Regel nicht einmal als nichteheliche Lebensgemeinschaft! Da die gleichgeschlecht­lichen PartnerInnen nicht vom gesetzlichen Angehörigenbegriff erfasst sind, haben sie beispielsweise kein gesetzliches Besuchs- und Auskunftsrecht im Spital, kein gesetz­liches Recht zum Eintritt in einen Mietvertrag zu Lebzeiten, kein gesetzliches Erbrecht. Sie unterliegen gegenüber Angehörigen einer exorbitant höheren Erbschafts- und Schenkungssteuer, ihre Partnerschaft wird bei der Einkommensteuer nicht berück­sichtigt, und es gibt noch viele andere Diskriminierungen mehr.

Vorausschicken möchte ich, dass es am letzten Sonntag in der Schweiz eine Abstim­mung gegeben hat, worin sich eine klare Mehrheit von 58 Prozent für die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle ausgesprochen hat. Im Übrigen gibt es ähnliche Gesetze schon in Dänemark, Norwegen, Schweden, Grönland, Island, den Niederlan­den, Deutschland, Finnland, Großbritannien und eben vor kurzem auch in der Schweiz. Was besonders hervorzuheben ist, ist, dass jetzt auch in Spanien unter der Regierung Zapatero diesbezüglich eine Initiative gestartet wurde und das Unterhaus bereits die Vorlage beschlossen hat. Das ist gerade im tief katholischen Spanien mit der dortigen Tradition, vor allem auch religiösen Tradition, eine Besonderheit, die es hervorzuheben gilt.

Ich möchte noch einen Gedanken gegenüber den Parteien hier im Haus aussprechen, die bislang Bedenken angemeldet haben. Das scheint in erster Linie die ÖVP zu sein, allfällig auch das BZÖ, großteils mit dem Argument, dass es hier um eine Abwertung der Ehe ginge. Ich glaube, dass das sicher nicht der Fall ist, weil das Ende der Dis­kriminierung der Homosexuellen und die Einführung der eingetragenen Partnerschaft in keiner Weise das Institut der Ehe abwerten. Die hohen Scheidungsraten gibt es schon jetzt, die haben damit nichts zu tun. Ich glaube, dass es da keinen Zusam­menhang gibt, und das würde eigentlich als Argument, verbunden auch mit dem einen oder anderen legistischen Argument, das der Justizausschuss ausdiskutieren und klären könnte, glaube ich, auch lösbar sein.

Anders verhält es sich, wenn man das Bild einer Familie des 19. Jahrhunderts als ein ideologisches Bild entwickelt, das man für das 21. Jahrhundert weiter fortsetzen, ja vielleicht sogar beleben möchte, und wenn man sich nicht bereit erklärt für eine eher offenere, modernere Gesellschaft, die sich durch die Vielfalt ihrer Lebensformen und durch Nichtdiskriminierung gesellschaftlicher Minderheiten – aber das sind sehr starke Minderheiten – auszeichnen möchte.

Daher bin ich dafür, dass wir hier wirklich eine sehr offene Diskussion führen, die sich auf einer politischen Ebene und auf einer legistischen Ebene bewegt. Wir sind stolz darauf, dass wir hier diesen fertigen, beschlussfähigen Gesetzesantrag vorliegen haben, und wir hoffen, dass er wirklich ernsthaft behandelt und erörtert wird, sodass die Möglichkeit besteht, ihn, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, auch zu einem Beschluss führen zu können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Ich erteile es ihr.

 


19.53.39

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Der gegenständliche Antrag lautet,


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