Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 219

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Unterhaltsanspruch und keinen daran anknüpfenden Hinterbliebenenanspruch. Bei Zerbrechen der Lebensgemeinschaft werden das gemeinsam erworbene Vermögen oder die gemeinsamen Schulden nach wirtschaftsrechtlichen Kriterien aufgeteilt, nicht nach familienrechtlichen wie beim Eherecht.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine Fülle von Ungerechtigkeiten zwischen ehe­lichen und unehelichen Lebensgemeinschaften. Frau Kollegin Fekter, da wäre eine Gleichstellung nichts anderes als gleich viel Nichts für alle, und dies wäre absolut unzureichend. Verschiedengeschlechtliche haben wenigstens die theoretische Mög­lich­keit der Eheschließung; Gleichgeschlechtliche haben dies nicht und sind gezwun­gen, in diesem rechtlichen Vakuum zu leben.

Deshalb ist eine brauchbare Lösung für Gleichgeschlechtliche besonders dringlich, weil die sonst nichts haben. Ich bitte Sie wirklich, dem Rechnung zu tragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 582/A dem Justizausschuss zu.

20.10.0412. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Einbeziehung von Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz in die Berechnung des Wochengeldes gesichert wird (591/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesord­nung und gehen in die Debatte ein.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte.

 


20.10.25

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben den vorliegenden Antrag am 12. April eingebracht. Es ist mir bewusst, dass wir über dieses Thema auch morgen diskutieren werden. Ich möchte zu diesem Punkt trotzdem auch heute schon kurz Stellung beziehen.

Es geht darum, dass Mütter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, kurz erwerbstätig sind und dann wieder ein Kind bekommen, derzeit sehr ungleich behandelt werden. Alle, die zwischen zwei Kindern nicht erwerbstätig sind, bekommen ein Wochengeld, das in der Höhe von Kinderbetreuungsgeld plus 80 Prozent liegt.

Bei all jenen, die in der Zwischenzeit kurzfristig erwerbstätig sind, hat es eine geän­derte Berechnung gegeben, die sehr zu Lasten der betroffenen Frauen gegangen ist. Es gibt Extremfälle, die dankenswerterweise die Arbeiterkammer Oberösterreich aufge­zeigt hat, wo dann das Wochengeld pro Tag bis auf 57 Cent gefallen ist, also eine ganz lächerliche Höhe erreicht hat.

Ich möchte nicht sagen, dass das Absicht war. – Das ist so weit geklärt: Es war ein Versehen bei den Gesetzesänderungen. Trotzdem ist es passiert. Was ich schade finde und was mich ein Stück weit auch ärgert, ist, dass es offensichtlich nicht möglich ist, dass eine Oppositionspartei einen Antrag einbringt und die Regierungsparteien sagen: Ja, das ist ein sinnvoller, guter Antrag, den übernehmen wir!, sondern Sie bringen eben morgen den Antrag von Ihrer Seite aus ein. Das ist schade. Meiner Meinung nach ist es ein Zeichen politischer Kultur.

 


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