Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 220

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In Diskussionen taucht immer wieder die Frage auf, wie denn politische Arbeit abläuft. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass es wirklich alle heilige Zeiten einmal vorkommt, dass Sie bereit sind, einen Antrag der Opposition aufzunehmen, anzuneh­men und zu unterstützen. Ich finde das sehr schade und wünsche mir sehr, dass diese Unkultur beendet wird und eine demokratischere Form der politischen Arbeit möglich sein wird, wenn Grüne einmal Regierungsverantwortung übernehmen.

Jetzt ist es eben passiert, dass Sie in eine Zwickmühle geraten sind: Es war Ihnen klar, dass Sie inhaltlich nicht ablehnen können, weil derzeit ein eklatanter Missstand auf Kosten der Frauen besteht, Sie aber auf der anderen Seite einfach nicht wollten, dass der Antrag angenommen wird. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte Ihnen heute schon sagen, dass wir morgen zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetz auch noch einen Entschließungsantrag einbringen werden, der dahin geht, dass die Frauen, die von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, zu verständigen sind, dass also eine Informationspflicht verankert wird. – Das werden wir morgen bean­tragen. Das ist im vorliegenden Gesetzentwurf nicht als Pflicht enthalten. Wir möchten das aber unbedingt, weil unserer Meinung nach nicht einzusehen ist, warum die Frauen – im wahrsten Sinne des Wortes – die Rechnung dafür bezahlen sollen, dass auf Verwaltungsebene oder auch auf politischer Ebene ein Irrtum passiert ist.

Noch einmal: Wir wollen Ihnen nicht unterstellen, dass das Absicht war, aber doch ist es so gekommen. Daher wird es morgen dazu diesen Antrag von uns geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


20.14.22

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt, dieser Antrag von den Grünen beziehungsweise von der Kollegin Mandak wurde am 12. April dieses Jahres hier im Haus eingebracht. Er betrifft, wie gesagt, die Einbeziehung von Leistungen nach dem Kinderbetreuungs­geldgesetz in die Berechnung des Wochengeldes. Innerhalb von drei Monaten kann man eine erste Lesung beantragen. Das ist das gute Recht, und es ist auch wün­schenswert, weil es an sich gut ist, dass die Sache aufgezeigt und jetzt auch bereinigt wird.

Ich möchte dazu aber noch sagen: Natürlich wird es in der Gesetzgebung immer wieder Einzelfälle geben, wo man erst in der Praxis die Erfahrung macht, ob das Gesetz dann auch umsetzbar ist oder ob es eine Lücke gibt. Ich möchte wirklich klar feststellen, dass das sicher nicht nur ein Problem im Familienbereich ist, sondern dass Ähnliches letztendlich in jeder Regierung und in jedem Bereich vorkommt.

Anmerken möchte ich, dass diese Regierung mit Haubner und letztendlich mit beiden Bundesministerinnen gut gearbeitet hat. Es ist ja schließlich auch die Aufgabe einer Arbeiterkammer und anderer Institutionen, das aufzuzeigen, denn sie bekommen ja auch gutes Geld für ihre Arbeit und müssen es nicht unbedingt immer in Werbe­maßnahmen für eine Partei stecken, sondern können es auch für gute Dinge ver­wenden, die dann auch umsetzbar sind. (Zwischenruf der Abg. Heinsch-Hosek.)

Das heißt, diese Regierung hat gut gearbeitet. Und alle, die im Sozialausschuss waren, wissen, dass wir in der letzten Sitzung beschlossen haben, dass das morgen hier ins Plenum kommt und dass diese Maßnahme mit 1. Juli 2005 – mit rückwirkender Geltung – in Kraft tritt, im Sinne der Gerechtigkeit für alle Mütter, egal ob Vollhaus­frauen, Berufstätige, Unselbständige oder Selbständige.

 


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