beziehungsweise für die Eltern ist. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Mandak: Wovon reden Sie da? – Abg. Sburny:
Reden Sie immer von irgendetwas? –
Abg. Brosz:
Das nächste Mal zur Sache!)
20.23
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 591/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das IAF-Service-GmbH-Gesetz (IAFG) geändert wird (593/A)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen damit zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
20.23
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nachdem in den Jahren 2000 und 2001 5,7 Milliarden € aus dem Insolvenzentgeltfonds entnommen worden sind und somit eine Lücke von 1,4 Milliarden € im Insolvenzentgeltfonds bestand, haben Sie beschlossen, die Insolvenzentgeltsicherung aus der Bundesverwaltung in die neu gegründete IAF-Service GmbH umzugliedern.
Der Rechnungshof hat Ihnen vorgehalten, dass eine Kalkulation fehlt und dass mit der Ausgliederung nicht automatisch eine Effizienzsteigerung beziehungsweise eine Verbilligung dieser Organisation erfolgen würde.
Wir haben uns genau mit diesen Begründungen auch damals gegen die Ausgliederung ausgesprochen und haben Anträge zur Verbesserung der Situation eingebracht, die aber in diesem Hohen Haus nicht die Zustimmung der Regierungsparteien gefunden haben.
Im Entwurf des IAFG war jedoch vorgesehen, dass zumindest für die Beschäftigten dieses Betriebes die Kollektivvertragsfähigkeit gegeben ist. Diese Möglichkeit hat dann in der letzten Fassung der Regierungsvorlage nicht mehr bestanden.
Versprochen wurde den Beschäftigten dafür ein Kollektivvertrag für alle ausgegliederten Betriebe. Es ist allerdings nur bei einem Lippenbekenntnis geblieben, bis heute hat sich da nichts getan. Ich gebe zu, dass es auch mir lieber gewesen wäre, wenn wir eine generelle Regelung für alle ausgegliederten Betriebe gefunden hätten und der Kollektivvertragsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt gegolten hätte.
Mit unserem Antrag wollen wir nun wenigstens die Reparatur für die Insolvenzentgeltsicherung und für die IAF-Service GmbH machen, damit es nämlich für die Beschäftigtengruppen – und es gibt innerhalb dieser GmbH bereits drei davon – zumindest Kollektivvertragsregelungen gibt, was Urlaubsbezahlung, Entgelt und dergleichen anbelangt.