Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 54

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Wenn wir 100 Millionen € transferieren, dann werden im Unfallbereich nicht die Leis­tungen gefährdet sein, aber wir werden das Finanzierungsproblem der Gebietskran­kenkassen nicht grundsätzlich lösen. Daher werden dort weitere Anstrengungen not­wendig sein. Ich warne auch davor, dass wir die Anstrengungen ausschließlich im Medikamentenbereich unternehmen, denn wenn dort jetzt schon Rückschritte und Umsatzeinbußen zu verzeichnen sind, dann ist das zwar begrüßenswert, weil man die Finanzierungsproblematik einigermaßen eingebremst hat, aber die Leistungen stehen natürlich auch zur Disposition. Irgendwann werden die Pharmakonzerne bestimmte Medikamente, die die Patienten in Österreich bräuchten, nicht mehr anbieten. Also: Alles hat zwei Seiten, auch diese Problematik hat zwei Seiten.

Warum wir aus Sicht der Wirtschaft – das sind ausschließlich unsere Gelder, jene unserer Mitgliedsfirmen, nicht meine persönlichen – trotzdem zustimmen, hat nur einen einzigen Hintergrund, den man auch berücksichtigen soll, nämlich: Man hat die Finan­zierungsproblematik jetzt, und wenn man sie nicht löst und auch keine weiteren Effi­zienzsteigerungen hat – Herr Bittner und andere sind ja nicht unbedingt bekannt dafür, dass sie Effizienzsteigerungen anbieten –, dann droht eine Beitragserhöhung. Jetzt, in einer schwierigen konjunkturellen Phase, Beitragserhöhungen zu machen, das halte ich für ausgeschlossen!

Wir stimmen diesen 100 Millionen € zwar schweren Herzens zu, glauben aber, dass das keine Dauerlösung sein kann. Wir brauchen eine Sanierung der Krankenkassen auf dauerhafter Basis. Und was wir auch machen sollten – Herr Kollege Öllinger ist nicht in Saal, aber da gebe ich ihm Recht –: Im Endeffekt müssen wir uns damit aus­einander setzen, was mit den Unfallkrankenhäusern passiert. In Italien wurden sie in das öffentliche System eingegliedert. Die Frage ist: Macht man entweder eine Allspar­tenregelung, oder geht man den Weg, sie in das öffentliche System einzugliedern, aber dann auch die Beiträge irgendwo einzubinden? Die Diskussion, würde ich sagen, ist nicht nur erlaubt, sondern sie ist notwendig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.10.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mitterlehner hat jetzt – so denke ich – einige wichtige Gründe sehr schön angeführt, die uns dazu bewegen wer­den, diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung nicht zuzustimmen. Es gibt keine wirkli­chen zentralen Verbesserungen, die auf die Gesamtsituation der Sozialversicherungen abzielen. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir sehr viele Punkte im Einzelfall durchaus begrüßen. Das hat mein Kollege Öllinger schon angesprochen. Ich möchte auf einige Punkte, die das Bauern-Sozialversicherungsgesetz betreffen, eingehen.

In diesem Bereich, meine Damen und Herren, gibt es einige Dinge, die wir begrüßen, wie zum Beispiel die Nichtanrechnung des Schwerversehrtengeldes auf die Aus­gleichszulage oder die Erhöhung des Schwerversehrtengeldes von 40 Prozent auf 60 Prozent. Das ist ein Erfolg und ein richtiges Signal für jene, die am schwersten betroffen sind und massive Probleme haben.

Auch die Erleichterung der Betriebsfortführung für Hinterbliebene durch Ersatzarbeits­kräfte für die Dauer von zwei Jahren ist eine Maßnahme, die für den Krisenfall, eine Situation, in der es Probleme gibt und ein Unglück in der Landwirtschaft passiert, ein richtiges Signal setzt. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass es immer wieder be­zeichnend ist, dass die bäuerliche Sozialversicherung in manchen Bereichen etwas


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