Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 53

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in den Arbeitsprozess hineinzubekommen. Unserer Auffassung nach sollen Eltern die Möglichkeit haben, entweder das Kindergeld in der Form, wie es jetzt ist, zu beziehen oder die Arbeitszeit zu reduzieren und dafür aber auch einen höheren Betrag zu be­kommen. Das würde unserer Meinung nach auch dazu führen, dass sich vielleicht doch der eine oder andere Vater dazu bewegen ließe, auch einen Teil der Kinderpflege und -betreuung zu übernehmen, denn wir wissen, oft ist es ja eine Frage des Gehalts oder des Lohnes, warum Männer nicht bereit sind, in Karenz zu gehen.

Ich möchte hier noch einmal unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit anbieten und würde wirklich darum bitten: Schauen wir uns dieses Gesetz im Sinne der berufstätigen Frauen noch einmal an und versuchen wir hier, eine positive Weiterentwicklung zu ermöglichen, damit die Frauen nicht stärker, nämlich noch stärker aus dem Arbeitspro­zess herausgedrängt werden! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Mitterlehner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.05.41

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich sehe die jetzt vorlie­gende Novelle als eine Novelle, die zu einem großen Teil auf technische Bereiche und administrative Änderungen ausgerichtet ist. Es sind aber doch ein paar gravierende Änderungen im System mit dieser Novelle verbunden.

Hier ist – und einige Vorredner haben das schon erwähnt – die PRIKRAF-Regelung angesprochen worden. Ich glaube – das jetzt in Richtung von Frau Silhavy und Herrn Öllinger, die das erwähnt haben –, dass dem Ganzen ein Gedankenfehler zugrunde liegt. Es ist unbestritten, dass öffentliche Spitäler andere Aufgaben als beispielsweise Privatkrankenanstalten wahrnehmen. Aber diese Evaluierung ist jetzt nicht mit den Unterschieden begründet und deswegen abzulehnen oder zu begrüßen, sondern wir haben schon vor Jahren die unterschiedlichen Aufgaben in einzelnen Verhandlungen festgelegt. Daher haben wir eine bestimmte Relation in der Finanzierung, was die öffentlichen Spitäler bekommen und was die privaten Krankenanstalten bekommen.

Es ist aber ungerecht, dass nur die öffentlichen Krankenanstalten entsprechende Erhö­hungen in letzter Zeit bekommen haben, und die Privatkrankenanstalten haben diese nicht bekommen. Das, was wir jetzt machen, ist nichts anderes, als auf demselben Niveau die Nachteile, die durch die Inflation und durch andere Kostenentwicklungen entstanden sind, auszugleichen. Deswegen setzen Sie mit Ihrer Kritik beim falschen Ansatzpunkt an.

Zum Zweiten: Was die 100 Millionen € für die Unfallversicherung anlangt, die als Transferleistung bezahlt werden, ist zu sagen, dazu habe ich schon einen eher diffe­renzierten Zugang. Warum? – Wenn irgendwo im Sozialversicherungssystem Trans­ferleistungen bezahlt werden, dann lässt das eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Ent­weder ist die Organisationsstruktur falsch, dass überhaupt derartige Transferleistungen notwendig sind, denn dann ist das Solidaritätssystem falsch ausgerichtet, oder die Problemlösung ist falsch. Meines Erachtens ist die Fragestellung in diesem Zusam­menhang schon die, dass man nicht nur bei der Liquidität der Unfallversicherung ansetzen kann. Auf der anderen Seite sehen wir gerade auch bei diesem Gesetz, dass wir die Leistungen, die die Unfallversicherung zu erbringen hat, ja wieder ausweiten. Da muss man natürlich auch beim grundsätzlichen Problem ansetzen. Und das grund­sätzliche Problem ist die Finanzierung der Krankenkassen und die Gesamtfinanzie­rungsproblematik generell.

 


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