Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 63

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11.41.59

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Ein Wort, das Herr Abgeordneter Riepl von mir verlangt hat: Sie haben mich im Ausschuss nicht gefragt, ich hätte es Ihnen ad hoc sagen können: 37 Millionen € bringt das Serviceentgelt gegenüber 47 Millionen €, die die Kranken­scheingebühr gebracht hat. Die Abschaffung würde 37 Millionen € weniger Geld für die Krankenversicherungen bedeuten.

Fragen Sie, bitte, die von Ihrer Fraktion geführten Krankenversicherungen, ob sie sich das leisten können! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Höllerer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.42.41

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Sozialrechts-Ände­rungsgesetz werden viele Maßnahmen im Sozialversicherungsbereich beeinflusst, es werden Verbesserungen getroffen und natürlich auch technische Bereiche verändert.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riepl! Ich war jetzt auch sehr „beeindruckt“ von Ihrem Vortrag (Abg. Riepl: Ah! Danke!), von dem Rechenvorgang, den Sie hier jetzt vorge­führt haben. Hat man beim „Konsum“ so gerechnet? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Sie sagten, wenn von den 10 € für die e-Card 4 € für die Verwaltung aufgewendet wer­den, dann gäbe es nur die Möglichkeit, die e-Card kostenlos herzugeben. Sie wissen, dass 37 Millionen € für die e-Card durch die Einführung eines Entgelts hereingebracht werden, dass unsere Krankenversicherungen dieses Geld brauchen, aber trotzdem meinen Sie, wenn die Verwaltung zu kompliziert ist, dann sollten wir es gleich abschaf­fen und auf das Geld verzichten. Ich denke, dass man beim „Konsum“ so gearbeitet haben muss, denn sonst wäre es nicht so ausgegangen.

Ich darf von meiner Seite her der Frau Ministerin auf das Herzlichste gratulieren, denn sie hat es geschafft, diese e-Card, diese Gesundheitskarte auf den Weg zu bringen, und zwar auf den Weg zu jedem Versicherten. Das haben vor ihr schon sozialdemo­kratische Verantwortliche probiert, aber da ist es nie gelungen. Jetzt ist diese e-Card ein wirkliches Erfolgsprojekt, weist hohe Akzeptanz auf, und es werden die Vorteile auch von der Bevölkerung dementsprechend gewürdigt.

Betreffend die 30. Novelle zum BSVG wollte ich auf Aussagen des Herrn Abgeordne­ten Pirklhuber replizieren, er ist aber jetzt nicht im Saal. (Abg. Dr. Pirklhuber: Hier!) – Doch, er ist hier. – Es ist ein sehr eigenartiger Zugang, den Sie zu diesem Sozial­rechts-Änderungsgesetz in Bezug auf die BSVG-Novelle haben, wenn Sie sagen, es seien sehr gute Dinge darin enthalten, wenn sie die Verbesserungen beim Versehrten­geld und bei der Betriebsrente und auch den Teilersatz für Ersatzarbeitskräfte im Falle eines verunfallten Bauern, damit die betriebliche Bewirtschaftung weitergehen kann, sehr loben, aber im nächsten Atemzug ankündigen, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen werden (Abg. Dr. Pirklhuber: In dritter Lesung!), weil es da eine Reform geben müsse, und Dinge aufzählen, bei denen Sie ganz genau wissen, dass die Maß­nahmen, die im BSVG angewandt werden, auch in den anderen Systemen zum Tragen kommen, dass es die Höchstbeitragsgrundlagen in allen Systemen gibt und dass selbstverständlich die Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der Bauern diesem System unterworfen sind und dass da die gleichen Regeln gelten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

 


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