Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 62

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11.38.06

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! In dieser Gesetzesvorlage geht es auch um die e-Card und um die 10 € Service­entgelt, die damit verbunden sind. Wir haben darüber auch im Ausschuss ein bisschen diskutiert, und ich äußerte dort die Sorge – und die möchte ich heute auch hier deponieren –, dass der Verwaltungsaufwand mit der Einhebung dieser 10 € womöglich ein Ausmaß annimmt, das vieles von diesen 10 € sozusagen wieder „vernichtet“.

Es ist auch die Einhebung für die Angehörigen angesprochen worden, und ich zitiere in diesem Zusammenhang aus einem Schreiben des Hauptverbandes an Sie, Frau Bundesministerin, in welchem darauf hingewiesen wird, dass die Erfassung und die Bearbeitung von 150 000 Meldungen der Dienstgeber, ausgehend von der Annahme, dass bei 50 Prozent der Angehörigen der Dienstgeber auf Grund fehlender Daten das Serviceentgelt nicht eingehoben hat, per Fall Kosten von 4 € verursachen. Das sind insgesamt Aufwendungen von 600 000 €. Wenn man die normalen Vorschreibekosten laut darauf folgendem Absatz noch hinzurechnet, dann geht das über eine Million €.

Allein für diese kleine Gruppe der Angehörigen ist das ein Aufwand von 4 € von 10 €. Also fast die Hälfte geht für die Verwaltung verloren, und ich denke, das ist Grund genug, heute auch über dieses Thema zu diskutieren.

Zu diesem Aufwand für Bürokratie lautete Ihre Antwort, früher hätte man ein System der Einhebung angepeilt, das noch teurer gewesen wäre, das jetzige sei billiger. Das ist sicher korrekt und richtig, aber was jetzt wirklich von den 10 € übrig bleibt, wenn man diese Einhebungskosten wegrechnet, das konnten Sie im Ausschuss nicht sagen. (Bundesministerin Rauch-Kallat: 35 Millionen €!) Vielleicht besteht heute noch die Möglichkeit, dass Sie ein Wort dazu sagen.

Meine Auffassung ist, dass eine kostenlose Abgabe dieser Karte besser wäre. Das wäre jedenfalls die billigere Lösung. Es bestünde nicht die Gefahr von Doppel-Inkasso bei mehreren Dienstgebern, wir hätten keine Kontrollnotwendigkeit, wir hätten keine Eingangsregistrierung der abgeführten Gebühren, wir müssten nicht mahnen, soweit das vorgesehen ist, wir bräuchten keine EDV-Umstellungen in den Betrieben, es gäbe also weniger Bürokratie.

Ich befürchte, dass wir unter dem Strich das Gleiche erleben werden wie bei den Ambulanzgebühren, nämlich, dass es mehr kostet, als es bringt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Abgeordneter Haupt damals – und dar­auf weise ich gerne hin – die ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr verlangt hat, und zwar mit der Begründung, dass diese einen unwirtschaftlichen Verwaltungs­aufwand für Kassen und Unternehmer darstelle. Da stellt sich die Frage: Wenn die Freiheitlichen oder die BZÖ-Vertreter in diesem Hohen Haus die Meinung vertreten, schon die Krankenscheingebühr habe einen unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht, warum sieht man dann das nicht so auch bei der Einhebung der 10 € Serviceentgeltgebühr? Warum setzen Sie eigentlich jetzt das nicht um, was Sie früher forderten, nämlich die Abschaffung der Gebühr?

Also besser wäre es gewesen, wenn wir den Weg gewählt hätten, keine 10 € Service­entgelt einzuführen, die Karte herzugeben, in Verwendung zu bringen, also eine ver­nünftige Vorgangsweise zu wählen, sich viel Bürokratie und Aufwand und auch viel Ärger – den es, wie ich befürchte, geben wird – zu ersparen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 


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