Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 66

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besserung der Leistungen und im Sinne einer Spitzenversorgung der österreichischen Bevölkerung.

Es ist heute schon gelegentlich das Arzneimittelpaket erwähnt worden: 100 Millionen € ohne einen zusätzlichen Cent vom Steuerzahler. Da ist noch sehr viel drinnen.

Es ist heute auch schon das Kassendefizit angesprochen worden: 2004 233 Millio­nen € – Kollege Leutner ist im Moment nicht da –, diese Horrorszenarien auch für 2007, und was weiß ich, welche Zahlen. Die Prognose für 2004 ist schon um 100 Mil­lionen € unterschritten worden, und was heißt das? – Das heißt nichts anderes, als dass die Maßnahmen wirken!

Aber die Hälfte des Defizits macht österreichweit die Wiener Gebietskrankenkasse: 124 Millionen €. Dort wird der Hebel anzusetzen sein, dort muss man wirklich genauer nachfragen. Warum schaffen alle ihre Ziele, warum bewegen sich alle, nur nicht die Wiener Gebietskrankenkasse? – Da liegt einiges drinnen, und man wird sich in nächs­ter Zeit darüber unterhalten müssen, ob sich da einige ihrer Verantwortung entziehen oder nicht.

Aber der Zug ist unterwegs und nicht zu bremsen: Chipkarte, Arbeit an den Träger­strukturen, Umsetzung der Gesundheitsreform. Daher glaube ich, dass dieses Gesund­heitssystem in wenigen Jahren gut dastehen wird und dass das Sozialrechts-Ände­rungsgesetz, das wir heute beschließen, dazu einen wertvollen Beitrag leistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Keck. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.55.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Mit dem Sozial­rechts-Änderungsgesetz, das wir heute diskutieren, nehmen wir viele kleine Umbauten im österreichischen Sozialversicherungswesen vor. Mein Kollege Leutner hat im letzten Sozialausschuss einen Begriff geprägt: Es ist eine „Administrationsnovelle“, die heute zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dass in so einem Paket nicht ausschließlich üble Dinge untergebracht sind, liegt in der Natur der Sache.

Ohne an dieser Stelle die Argumente meiner sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen zu wiederholen, möchte auch ich sagen, dass ich für die Erweiterung der Bemessungsgrundlage des Wochengeldes um den Kindergeldbezug bin, die Hinein­nahme von Tagen der Berufsorientierung in die Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler oder die Zusammenlegung der steiermärkischen Betriebskrankenkassen. Das erachte ich für sinnvoll und gut.

Doch wie immer, meine Damen und Herren, liegt auch heute die Tücke im Detail. Durchaus Achtenswertes paart sich auch im Sozialrechts-Änderungsgesetz mit bei­nahe schon üblichen Unzulänglichkeiten. Unter die Lupe genommen, sind es zum Bei­spiel die Veränderungen im Bereich der Bauern, die mir schwer aufstoßen, und da im Besonderen ein Punkt. Wir finden nämlich bei der Änderung des Bauern-Sozial­versicherungsgesetzes folgenden Passus: Im § 34 Abs. 4 wird der Ausdruck „der in dieser Bestimmung genannten Frist“ durch den Ausdruck „dem in dieser Bestimmung genannten Zeitpunkt“ und der Ausdruck „10 Prozent“ durch den Ausdruck „5 Prozent“ ersetzt.

Was bedeutet dies im Konkreten, meine Damen und Herren? – In Hinkunft wird jedem Bauern, der einer gesetzlichen Beitragsverpflichtung – das ist ja nicht irgendeine Ver­pflichtung, sondern eine, die zur Aufrechterhaltung und Finanzierung eines sozialen Sicherungssystems vorgesehen ist! – nicht nachkommt, ein Rabatt auf seine mögliche


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