Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 67

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Strafe gewährt. So weit, so gut, könnte man dazu sagen, denn man könnte ja anneh­men, dass es sich da um einen Akt der Vereinheitlichung, der Harmonisierung handeln könnte, bei dem der prozentuelle Zuschlag auf das Niveau des GSVG oder des ASVG gesenkt wurde.

Doch von Harmonisierung, meine Damen und Herren, ist hier keine Spur. GSVG: 9,3 Prozent Zuschlag auf die normalen Beträge! Mich würde wirklich wundern, was die Kollegen Mitterlehner und Stummvoll dazu sagen und wie sie das ihrer Kundschaft verkaufen. Das Argument, dass eine solch hohe Strafe für den Kleinbauern nicht leistbar wäre, wird es nicht sein, was die klein- und mittelständischen Betriebe über­zeugen wird, denn die werden ja dieselbe Höhe bezahlen müssen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Überhaupt zur ganzen Novelle: Es sind doch nicht die Kleinen, die Sie hier bevorzugen möchten! Vielleicht bevorzugen Sie damit den Bauer Schwarzböck, möglicherweise einen Bauern Grillitsch, das sind die wahren Adressaten Ihrer Regelung. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Großen, die sich juristische Hilfe leicht zukaufen können, sind es, die hier mit Ihrer knallharten Klientelpolitik ein nettes Zuckerl bekommen. Den Kleinen helfen Sie mit dieser Regelung ganz und gar nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

11.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Wöginger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.58.21

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz werden einige wichtige und notwendige Reform- und Verbesserungsschritte umgesetzt. Neben der positiven Weiterentwicklung in der e-Card werden auch wesentliche Verbesserungen für die Schwerstversehrten bei der bäuerlichen Unfallversicherung durchgesetzt, und darüber hinaus werden 100 Millionen € zur Finanzierung der sozialen Krankenver­sicherungen bereitgestellt.

Einen kleinen, aber für mich als jungen Familienvater sehr wichtigen Punkt in dieser Gesetzesänderung stellt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage fürs Wochengeld um das bezogene Kinderbetreuungsgeld dar. Die Zeiten des Bezuges von Kinder­betreuungsgeld sollen nun in die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld mit ein­fließen. So wird künftig, aber auch rückwirkend, das Wochengeld für jene Mütter neu berechnet, die in den letzten drei Monaten vor dem Beginn der Schutzfrist sowohl Kinderbetreuungsgeld als auch Arbeitseinkommen bezogen haben.

Der Ministerin und uns war diese Problematik sehr wohl bekannt. Auch durch die kon­sequente Interessenvertretung seitens des ÖAAB können wir nun diese Gesetzeslücke schließen. (Abg. Silhavy: Das war zwar bekannt, aber warum habt ihr es dann nicht auch schon beschlossen? Das ist ja ein Widersinn!) – Es ist eine Verbesserung, Frau Silhavy, oder nicht? (Abg. Silhavy: Aber warum habt ihr es dann nicht schon längst beschlossen? – Abg. Mandak: ... ein Widerspruch, Herr Kollege!)

Abschließend möchte ich als Jungabgeordneter noch einen zweiten wichtigen Punkt für unsere Jugend in der Ausbildung hervorheben. Durch die Erweiterung der Unfall­versicherung für Schülerinnen und Schüler auf Tage der außerschulischen Berufs­orientierung, also für die Schnuppertage, bieten wir den jungen Menschen eine ge­sicherte Möglichkeit, ihre individuelle Orientierung zu finden. Gerade auch in meinem Wahlkreis im Innviertel, im ländlichen Raum, sind die Praxistage für angehende Lehr­linge von sehr großer Bedeutung und werden sowohl von den Schülern als auch von den zukünftigen Lehrherren sehr gerne angenommen.

 


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