uns leichter mit Kampls und Gudenus’ und was weiß ich noch wem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.40
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
13.40
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Eigentlich
sollte diese Beschlussfassung auch eine besonders schöne Stunde in diesem Hohen Haus sein, und da passt die Rede der
Frau Kollegin Melitta Trunk – der Repräsentantin einer Partei, die in
Kärnten mit dem Herrn Landeshauptmann in Koalition steht – überhaupt nicht
hinein. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich
möchte dazu betonen, dass gerade die ÖVP in ihrer ganzen Geschichte alles faschistische
Gedankengut immer weit von sich gewiesen hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Historiker haben schon
nachgewiesen, dass gerade die Vertreter der ÖVP nach dem Zweiten Weltkrieg in
der Bewertung und in der Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus
ganz besonders streng waren. – Daher bitte keine solchen Äußerungen, mit
denen man hier irgendwelche Verdächtigungen ausspricht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Gradwohl und Dr. Einem
sowie weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Hohes
Haus! Gerade bei Verfassungsgesetzen ist äußerste Sensibilität geboten, und
gerade wenn es sich um eine so genannte Anlassgesetzgebung handelt, muss eine
Lösung gefunden werden, die über diesen Anlassfall hinaus Geltung hat und
sinnvoll ist, zum Beispiel wenn gesundheitliche Probleme bei einem so Nominierten
auftreten. Ebenso sind die Grundsätze des Verfassungsrechtes zu beachten, dass
das gelindeste Mittel zu ergreifen ist und dass es keine überschießende
Regelung sein darf.
Das
bedeutet für uns, dass zwei Prinzipien eingehalten werden müssen:
Erstens: Als
überzeugter Föderalist und ehemaliger Wiener Landtagsabgeordneter ist für mich
wichtig, dass bei der Neuregelung nicht in die Rechte der Länder eingegriffen
wird. Und das, Herr Professor Van der Bellen, ist auch der Grund, warum wir dem
Vorschlag der Grünen nicht näher treten konnten. Dieser hätte nämlich die
Rechte der Landtage beschnitten, wenn zum Beispiel der Bundesrat frei den
Vorsitzenden wählt, auch wenn dies aus den Reihen der betreffenden Partei
erfolgt. (Abg. Dr. Van der Bellen:
Ist das jetzt noch ein Bundesgremium – oder was ist das?) Der
Landtag hätte nicht mehr dieses Recht gehabt, und der Bundesrat ist ja die
Länderkammer. (Zwischenrufe bei den
Grünen.)
Ebenso
kritisch haben wir es betrachtet – und entsprechend abgelehnt –, wenn
eine Ablehnung des Gewählten hätte erfolgen können. Das wäre ebenfalls ein
Eingriff in die Rechte des Landes.
Der
zweite Grundsatz, der einzuhalten ist, ist das Prinzip des freien Mandates
– Artikel 56 Abs. 1 B-VG. Hier möchte ich auch Kollegen
Wittmann widersprechen: Es ist nicht irgendeine Entsendung, sondern mit der
Wahl im Landtag ist die Wahl vollzogen und ist das Recht des Mandatars erworben
worden, und hier darf dann auch kein Parteisekretariat mehr eingreifen.
Daher bin
ich auch ganz entsetzt gewesen über die Äußerung, dass Bundeskanzler Schüssel
hier „ein Machtwort sprechen“ soll. Hohes Haus! Ich glaube, Charles de Montesquieu
hätte sich im Grab umgedreht, wenn sein Werk „Vom Geist der Gesetze“ so verstanden wird, dass die
Exekutive in das Parlament eingreifen kann, dass die Exekutive sich
Parlamentarier aussuchen soll. Und ich glaube, auch Herr Professor Kelsen hätte
das keinesfalls verstanden. (Beifall bei der ÖVP.)