Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 143

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der sind und angerufen werden, die dann in dringenden Notfällen, bei Katastrophen oder bei sonstigen Engpässen ihren Arbeitsplatz verlassen und Nachteile haben. Ihnen wird eine Abgeltung für diese Notfälle gegeben.

Ich meine, dass es im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch wichtig wäre, von Sei­ten des Gesundheitsressorts wieder eine Werbeaktion für Eigenblutvorsorge bei einer geplanten Operation durchzuführen. Das ist in der letzten Zeit etwas eingeschlafen, und es wäre wichtig, die Bevölkerung im Hinblick darauf, dass nicht alle diagnostischen Fenster geschlossen werden können, auf die besondere Situation der Eigenblutvor­sorge bei geplanten Operationen weiterhin hinzuweisen, weil das auch ein wichtiger Beitrag ist, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu verbessern.

Ich bin sehr zufrieden damit, dass das Gesetz vom gesamten Hohen Haus mitgetragen wird, weil es ein wichtiger Beitrag dazu ist, auch weiterhin die Gesundheit und die Ver­sorgung in Notfällen mit den wichtigen Blutprodukten zu sichern und zu gewährleisten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzter Redner dazu spricht Herr Abgeordneter Mag. Dr. Brader. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.42.53

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wer von uns fände es gerecht, wenn er zu einer Minderheit von 6 Prozent gehörte, die den Rest der Bevölkerung mit versorgen muss. – Im Falle der Blutspender ist das aber so. Vor allem geht jeder davon aus, nach einem Unfall oder bei einer Operation ausreichend versorgt zu werden, doch nur 6 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher spenden freiwillig und unbezahlt Blut, ein Drittel davon regelmäßig.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern des Hohen Hauses bedanken, die seit 25 Jahren Blutspendeaktionen durchführen, freiwillig und unbezahlt, sehr zum Wohle der Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Reheis.)

Es ist nur recht und billig, dass all diese Menschen, die sich nicht scheuen, mit ihrer Blutspende möglicherweise ein Leben zu retten, die Sicherheit haben, dass ihre Spende auch widmungsgemäß verwendet wird. Unter Wahrung aller Patientenrechte und selbstverständlich auch des Persönlichkeitsschutzes soll ein Blutspender künftig über den Verwendungszweck informiert werden.

Ein großes Sicherheitsplus für den betroffenen Blutempfänger liegt in der Motivation freiwilliger unbezahlter Spender und Spenderinnen, deren Beweggründe nicht mit fi­nanziellen Interessen kollidieren. Denn leider muss gesagt werden: Bezahlte Blutspen­der könnten vielleicht aus gewissen Überlegungen Sicherheitsrisken verschweigen.

Es soll daher mit dieser Gesetzesänderung festgelegt werden, dass im Bereich der Vollblutspende die Spende gänzlich unbezahlt zu erfolgen hat. Ausgenommen davon soll lediglich der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen in jenen Einzelfällen sein, in denen konkret vorgemerkte Spender seltener Blutgruppen zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr zur Spende aufgefordert werden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die gänzliche Unbezahltheit von Blutspenden ist ein wichtiger Faktor für den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Roten Kreuz und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Blutbanken recht herzlich für den hohen Standard bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.45

 


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