Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 154

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Jeder weiß, dass es Wartefristen gibt, und es erfolgt eine ganz strenge Kontrolle über die Tierärzte. Ich kann also wirklich grundsätzlich nicht erkennen, warum man diese Betriebe kritisiert. Man sollte sich das einmal anschauen. Ich meine, gerade diese Maßnahme sollten auf den Höfen weiterhin durchgeführt werden.

Bei uns, innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe, wird ganz streng danach gearbei­tet, und das ist für den Konsumenten wichtig. Ich sehe das bei unseren Betrieben in unserer Gegend. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten. Ein seuchenfreies Öster­reich ist gleich gut wie ein gentechnikfreies Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.21.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen, handelt es sich bei der Änderung des Veterinärrechtsgesetzes um eine Sammelnovelle. Es werden Vollzugs­probleme gelöst, es werden EU-Vorschriften umgesetzt, die ganz besonders zur Klarstellung behördlicher Melde‑, Mitwirkungs‑ und Auskunftspflichten im Tierseuchen­gesetz beitragen.

Ich möchte aber auch noch ein bisschen auf meine Vorredner replizieren, insbeson­dere auch auf Herrn Abgeordneten Maier, der in seinem Antrag einen Mangel bei der Mitwirkungspflicht der Tierhalter im Rahmen der Seuchenbekämpfung feststellt. – Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Mitwirkungspflicht im Rinderleukose­gesetz sehr wohl angeführt ist, und zwar unter § 26 Abs. 2 zweiter Satz. Da ist zu lesen: „Er hat ferner für die nötige Hilfeleistung bei den behördlichen Erhebungen und Untersuchungen sowie bei der Desinfektion zu sorgen.“ Das ist da ganz genau zu lesen, und das wissen Sie – wie ich glaube – auch; wenn nicht, dann schauen Sie doch da bitte einmal nach! (Zwischenruf des Abg. Mag. Maier.)

Wenn es um das Interpellationsrecht geht, das heute schon angesprochen wurde, möchte ich festhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen durch das neue Lebensmittelsicherheits- und -verbraucherschutzgesetz verpflichtet ist, jähr­liche Berichte über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse zu publizie­ren, dass die AGES der Rechnungshofkontrolle unterliegt, dass selbstverständlich alle diese Berichte auch dem Parlament zugänglich sind und dass das Parlament somit sehr wohl Kontrollinstrumente zur Verfügung hat.

Insbesondere möchte ich anmerken, dass dieses Gesetz eine gute Grundlage für eine tiergerechte Nutztierhaltung darstellt, dass es vor allem auch zur Sicherheit der heimi­schen Lebensmittelproduktion und zum Wohle der Konsumentinnen und Konsumenten beiträgt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GOG-Bestimmungen. 2 Minuten. – Bitte.

 


17.23.50

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Vorrednerin hat in ihren Ausführungen behauptet, dass nach dem Lebensmittel­sicherheits- und -verbraucherschutzgesetz dem Parlament alle Berichte zur Verfügung gestellt werden. – Das ist nicht richtig!

 


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