Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 162

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czek: Wieso keine verbindlichen Maßnahmen?) Aber jeder fährt! Ich bin ja neugierig, wie Sie das lösen würden. Ich habe von Ihnen noch nie einen konkreten Lösungsvor­schlag gehört – noch nie, keinen einzigen!

Das heißt, Sie lehnen es ab, und das hören wir heute wahrscheinlich noch drei Mal: Sie lehnen es ab. Aber Sie lehnen alles ab, weil Sie nicht wissen, worum es geht. Das ist Ihr Problem. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wieso keine verbindlichen Maßnah­men?)

Wir werden also unseren Minister Pröll – „unseren“ heißt in dem Fall: von der Regie­rung – auf seinem Weg unterstützen. Es ist ein schwieriger Weg, weil die Opposition nie mitgehen will. (Abg. Bayr: Ein abstürzender Weg!) Wir werden es erledigen! Und glauben Sie mir eines: Die Leute werden verstehen, dass wir die Einzigen sind, die das umsetzen können, und dass wir keine Regierung brauchen, die rot-grün ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Das ist ja kein Ministerium, das ist ein Web-Provider!)

17.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort. – Bitte, Herr Minister, Sie sind am Wort.

 


17.47.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz: Eine lange Debatte ist damit zu Ende. Sie wissen ganz genau, dass wir in den letzten Jahren sehr intensiv und sehr oft im Umweltausschuss und bei anderen Gelegenheiten darüber diskutiert haben, dass in Österreich in dieser zentralen Frage der Umweltpolitik, bei der Lärmbekämpfung, eine massive Zersplitterung der Kompetenzen vorhanden ist. Es gab keine einheitlich festgemachte Lärmkompetenz und -zuständigkeit.

Es wurde heute schon auf das Hearing im Ausschuss verwiesen. Sie haben ja auch vernommen, dass viele dort gesagt haben, es ist ein erster, wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, nämlich Kompetenz zu bündeln und in Umsetzung einer europäi­schen Richtlinie stufenweise die richtigen Antworten in den nächsten Jahren zu geben. Es ist nicht das Ende in der Frage der Lärmbekämpfung, sondern es ist der Beginn in der Bündelung der Kompetenzen. (Abg. Krainer: Die Flughafen-Mediation hat vorher stattgefunden! ... kann es nicht sein!)

Es ist auch klar und unbestritten, dass der Lärm insgesamt, was die Frage der Sen­sibilität der Österreicherinnen und Österreicher betrifft, als zentrales Umweltproblem ausgewiesen wird und dass wir alles zu tun haben, die Lärmquellen zu erkennen, mit Lärmkarten die strategisch richtigen Antworten aufzubereiten und dann auch für die Bekämpfung Antworten zu finden.

Wir sollten aber heute auch nicht so tun, als ob wir mit diesem Bundes-Lärmschutz­gesetz erst ab nun in Maßnahmen gehen würden. Wir haben in den letzten Jahren schon sehr, sehr viele Investitionen entlang von Verkehrsrouten getätigt. Der Verkehrs­lärm wird von den Österreicherinnen und Österreichern auch als das zentrale Problem ausgewiesen: 73,5 Prozent nennen bei Lärmbelastung den Verkehr als Ursache. Wir haben entlang von Verkehrsrouten, Bahn und Straße, eine Reihe von Maßnahmen bereits gesetzt. Wir haben also schon vorgearbeitet (Abg. Krainer: Doch nicht der Beginn?!), und wir werden jetzt dann auch die entsprechenden Antworten finden.

Was sind die drei wesentlichen Neuerungen des Bundes-Umgebungslärmschutzge­setzes? – Erstmals werden wir die Lärmbelastung aus Straßen-, Schienen- und Flug­verkehr sowie größeren, auch Industrie- und Gewerbeanlagen in den Ballungsräumen


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