Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 170

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verkehrslärm ist die weitaus am häufigsten genannte Lärmquelle. Ihm folgen in großem Abstand Lärm aus Nachbarwohnungen, Baustellen- und Betriebslärm.

Die Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen und Bundesstra­ßen, insbesondere im hochrangigen Straßennetz, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Unser Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ist sich dessen bewusst, dass die Lebens­qualität – das geht bis zu Auswirkungen auf die Gesundheit – von Umgebungslärm entscheidend beeinflusst wird. Mit Vorlage dieses Bundesgesetzes über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einheitlicher Lärmbekämpfung gesetzt worden. Dass es derzeit noch keine einheitliche Regelung für Lärmschutz in der Gesetzgebung gibt, bringt beachtliche Nachteile mit sich, wie meine Vorredner schon gesagt haben. Die Antwort darauf ist diese Gesetzesvorlage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Vorlage des Bundes-Umgebungslärm­schutzgesetzes bringt einen rechtlichen Rahmen für erstens Lärmerhebungen, für zweitens die Festlegung von Emissionszielen im Straßen-, Eisenbahn- und Flugver­kehr sowie bei Industriebetrieben. Und drittens bietet dieses Gesetz einen rechtlichen Rahmen für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen. (Abg. Krainer: Wir haben alle die Erläuterungen gelesen!)

Dies bedeutet für Österreich, dass es erstmals eine österreichweite Datenerfassung in Form von Umgebungskarten gibt, zweitens eine systematische Planung von Maßnah­men für die Bekämpfung des Umgebungslärms in Aktionsprogrammen, die Bevölke­rung umfassend informiert wird.

Als sehr wichtig erscheint mir auch, dass es gelungen ist, im Zuge dieses Gesetzes eine einheitliche Regelung in der zersplitterten und komplexen Materie Lärm zu errei­chen – und dies im Kompetenzbereich des Bundes. Dieses Bundesgesetz geht weit über die EU-Richtlinie hinaus und ist ein wichtiges Element zur Sicherung der Lebens­qualität in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbeteiligung?)

18.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Pfeffer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.17.44

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umweltförderung ist einer der wichtigsten Aspekte im Bereich des Umweltschutzes. Das geht natürlich nur auf dem Wege der professio­nellen Umweltförderung. Dadurch werden Unternehmen sowohl in Österreich als auch im Ausland motiviert, moderne Umwelttechnologien einzusetzen, vor allem was die Reduzierung der Feinstaubbelastung betrifft.

Es wurde festgestellt, dass 60 Prozent dieser Belastung aus dem Ausland kommt. Aber, meine Damen und Herren, seien wir ehrlich: Was nützt es, wenn sich Österreich oder ganz Europa bemüht, im Sinne des Umweltschutzes zu handeln?! Das Problem der Umweltverschmutzung betrifft die ganze Welt.

Ende Mai war ich Beobachterin bei der NATO-Konferenz in Laibach. Es ging dieses Mal auch unter anderem um den Umweltschutz beziehungsweise um die Klimaverän­derung. Kernaussage war: Wenn die Menschheit weiter die Natur so vernachlässigt, wird das größere Folgen haben als nach einem Krieg.

 


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