Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 172

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Schade, dass Sie von der Opposition bei diesem guten Gesetz nicht mitgehen können und wieder einmal gegen die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher stim­men! Sehr schade! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbeteiligung?)

18.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.23.19

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diese Regie­rungsvorlage genau liest, dann muss man doch die Feststellung treffen, dass leider eine sehr große Chance eines effektiven Lärmschutzes von dieser Regierung verpasst worden ist. Die Regierung fabriziert kein Lärmbekämpfungsgesetz, sondern ein „Lärm­erlaubungsgesetz“. Leider, Herr Minister Pröll, sind Sie dafür verantwortlich.

Wenn wir uns vor allem die letzten Gesetze im Umweltbereich ansehen, so müssen wir leider feststellen, dass eine massive Durchlöcherung des Umweltschutzes in dieser Republik passiert. Die ÖVP meint – das haben wir bereits im Ausschuss gehört –, eine überzogene Umweltpolitik dürfe die Wirtschaft nicht behindern und somit Arbeitsplätze nicht gefährden.

Wir von der Sozialdemokratie meinen, ein effektiver und intelligenter Lärmschutz erfor­dert intelligente Lösungen, erfordert intelligente Investitionen – und das bedeutet letzt­endlich auch mehr Arbeit, mehr an Beschäftigung und auch zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Bereich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man die Unterlagen von Experten studiert, kann man bereits jetzt eine Reihe von sehr kritischen Anmerkungen feststellen; Sie kennen diese Anmerkungen bereits. Ich möchte doch einige von den Experten angemerkte kritische Punkte erwähnen: Es gibt keine Koordination mit den Bundesländern. Das Ziel des Gesetzes ist nicht eine effek­tive Lärmbekämpfung, sondern nur die Erfassung von Umgebungslärm und die Pla­nung von unverbindlichen und lediglich beschreibenden Maßnahmen.

Es fehlt die Koordinierung der Maßnahmen durch den Umweltminister. Das heißt, jeder Minister und jede Gebietskörperschaft kann, vereinfacht gesagt, machen, was er/sie will. Die Aktionspläne haben nur beschreibenden Charakter, sie verpflichten leider niemanden.

Es gibt überhaupt keine einklagbaren Grenzwerte, ich denke, das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt. Strategien wie zum Beispiel Verkehrsvermeidung oder die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs sind überhaupt nicht in diesem Gesetz ange­dacht worden. Auch der Schutz von Ruhezonen in Wohngebieten ist leider nur unzu­reichend verankert.

Ein sehr wichtiger Punkt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Und das ist ein sehr gro­ßer Kritikpunkt: Da gibt es ebenfalls keine Regelung.

Diese Punkte sind Grund genug, dieser Regierungsvorlage die Zustimmung nicht zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


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