Schade, dass Sie von der Opposition bei diesem guten Gesetz nicht mitgehen können und wieder einmal gegen die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher stimmen! Sehr schade! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbeteiligung?)
18.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.23
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diese Regierungsvorlage genau liest, dann muss man doch die Feststellung treffen, dass leider eine sehr große Chance eines effektiven Lärmschutzes von dieser Regierung verpasst worden ist. Die Regierung fabriziert kein Lärmbekämpfungsgesetz, sondern ein „Lärmerlaubungsgesetz“. Leider, Herr Minister Pröll, sind Sie dafür verantwortlich.
Wenn wir uns vor allem die letzten Gesetze
im Umweltbereich ansehen, so müssen wir leider feststellen, dass eine massive
Durchlöcherung des Umweltschutzes in dieser Republik passiert. Die ÖVP
meint – das haben wir bereits im Ausschuss gehört –, eine überzogene Umweltpolitik dürfe die Wirtschaft
nicht behindern und somit Arbeitsplätze nicht gefährden.
Wir von der
Sozialdemokratie meinen, ein effektiver und intelligenter Lärmschutz erfordert
intelligente Lösungen, erfordert intelligente Investitionen – und das
bedeutet letztendlich auch mehr Arbeit, mehr an Beschäftigung und auch
zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Bereich, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der SPÖ.)
Wenn man die
Unterlagen von Experten studiert, kann man bereits jetzt eine Reihe von sehr
kritischen Anmerkungen feststellen; Sie kennen diese Anmerkungen bereits. Ich
möchte doch einige von den Experten angemerkte kritische Punkte erwähnen: Es
gibt keine Koordination mit den Bundesländern. Das Ziel des Gesetzes ist nicht
eine effektive Lärmbekämpfung, sondern nur die Erfassung von Umgebungslärm und
die Planung von unverbindlichen und lediglich beschreibenden Maßnahmen.
Es fehlt die
Koordinierung der Maßnahmen durch den Umweltminister. Das heißt, jeder Minister
und jede Gebietskörperschaft kann, vereinfacht gesagt, machen, was er/sie will.
Die Aktionspläne haben nur beschreibenden Charakter, sie
verpflichten leider niemanden.
Es gibt überhaupt
keine einklagbaren Grenzwerte, ich denke, das ist ein ganz wichtiger und
wesentlicher Punkt. Strategien wie zum Beispiel Verkehrsvermeidung oder die
Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs sind überhaupt nicht in
diesem Gesetz angedacht worden. Auch der Schutz von Ruhezonen in Wohngebieten
ist leider nur unzureichend verankert.
Ein sehr
wichtiger Punkt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Und das ist ein sehr
großer Kritikpunkt: Da gibt es ebenfalls keine Regelung.
Diese Punkte
sind Grund genug, dieser Regierungsvorlage die Zustimmung nicht
zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.