Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 173

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18.26.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Viel Kritik an dem gegenständlichen Gesetz betrifft das, was nämlich gar nicht drinnen steht, nämlich die künftig in Verordnungen festzulegenden zulässigen Lärmgrenzwerte. Ich glaube, es ist gut, dass bereits in den Erläuterungen dargelegt wird, wie diese Verordnungen ausschauen werden.

Hier gibt es drei Kritikpunkte. – Kritikpunkt Nummer eins ist, dass der zulässige Grenz­wert für den Industrielärm niedriger als beim Verkehr ist. Dazu muss man eben sagen, dass wir bereits so weit sind, dass wir den Industrielärm besser beherrschen können. Das erscheint also als gerechtfertigt.

Der zweite Kritikpunkt ist, dass es sich hier um äquivalente Dauerschallpegel handelt, das heißt um gemittelte Lärmbelastungen: bei Tag über 24 Stunden, bei Nacht über die acht Nachtstunden. Dazu ist natürlich wieder zu sagen, dass Spitzenwerte naturgemäß nicht so erfasst werden können. Das muss zum Beispiel durch die Zulassung von Flug­zeugen, die eine bestimmte Lärmentwicklung haben, geregelt werden.

Der dritte Punkt ist, dass die Bevölkerung den Lärm von verschiedenen Verkehrs­mitteln verschieden empfindet. Dem wird Rechnung getragen, indem der Straßen­verkehrslärm einen Straßenmalus von 5 Dezibel hat, und der Schienenlärm, obwohl es auch da viele Beschwerden der Bevölkerung gibt, einen Schienenbonus von 5 Dezibel erhält. Im Luftverkehr gelten eben telquel 65 und 55 Dezibel.

Wenn nun gesagt wird, das bringe gar nichts, muss man schon auf eines klar hinwei­sen: Der Verkehr nimmt laufend zu, und mit diesem Gesetz wird die Gesamtbelastung für jeden einzelnen Verkehrsträger einmal gedeckelt. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Wie denn? Wo denn?) Mit der Zulassung! Wie es dann zu  erreichen ist, das obliegt dann den Maßnahmen, die vom Bund, den Ländern und Gemeinden zu treffen sind. In dem Sinn bringt es etwas, und ich bitte, nicht so zu tun, als wäre das Ganze „pour la chat“. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Walther. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.29.05

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch die Bürgerinitiative Harterwald Gleinz Zeierling-Süd – das ist eine Bürgerinitiative entlang der Koralm­bahn – kritisiert am Entwurf des vorliegenden Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes, dass die Schwellenwerte in jedem Bundesland extra geregelt werden können, dass Aktionspläne nur beschreibenden Charakter haben und für Gebietskörperschaften, Verkehrsbetriebe, Industrieanlageneigner und Sonstige keinerlei Verpflichtungen for­muliert werden.

Weiters kritisiert die Bürgerinitiative, dass den Anrainern keine Verbesserung ihrer Rechtssituation gewährt wurde und dass auch der Umstand zu kritisieren ist, dass die Frist, bis all diese Maßnahmen greifen werden, so enorm lang ist.

Erfreulich ist, dass zumindest in Zukunft durch neue Messmethoden der alte Bonus, der 5-Dezibel-Bonus für Schienenfahrzeuge wegfallen wird. Das ist natürlich eine Er­leichterung für diese Bürgerinitiative, aber es betrifft ja auch Anrainer an Straßen. Und für diese ist in dieser Hinsicht keine Erleichterung geschaffen worden.

Herr Dipl.-Ing. Auer! Frau Dipl.-Ing. Achleitner! Herr Mag. Regler! Mit dem vorliegenden Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz kann man nicht wirklich zufrieden sein, vor allem mit den langen Fristen, bis da irgendetwas geschieht. Darauf hat richtigerweise auch


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