Ausbildung von den Akademien für
Sozialarbeit, hin zur Fachhochschulausbildung wurde ein wichtiger
bildungspolitischer Schritt in diese Richtung vollzogen. Eine Regelung durch
ein Berufsgesetz wird notwendig um sicher zu stellen, dass komplexe soziale Problemlagen
von professionell ausgebildeten Personen bearbeitet werden.
Aufgrund der mittlerweile zahlreichen
privatwirtschaftlich organisierten Kurse, Seminare, work-shops (wie Lebens-
und Sozialberater, Coaching, Mediation und so weiter) drängen vermehrt Personen
ohne umfassende Grundausbildung in den Bereich der sozialen Arbeit.
Professionelle Sozialarbeit setzt voraus, dass die Ausbildung wissenschaftlich
reflektiertes Fachwissen umfasst und durch Forschungsprozesse ständig am
letzten Stand ist. Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, auf
bestausgebildete und kompetente ProfessionalistInnen in der Sozialarbeit
vertrauen zu können.
Es darf mit Recht behauptet werden, dass
Personen ohne fachliche Grundausbildung nicht befähigt sind, einen effektiven
Beitrag in der professionellen Sozialenarbeit zu leisten. In den nächsten
10 Jahren ist damit zu rechnen, dass rund 50.000 neue Arbeitsplätze im
Bereich der Sozialen Arbeit entstehen (Prognose des BMWA, Standard vom
22. 10. 2003).
Im Jahr 1997 wurde vom
Österreichischen Berufsverband Diplomierter SozialarbeiterInnen (ÖBDS) der
Beschluss gefasst, den Berufsgesetzentwurf als bundeseinheitliche Regelung
anzustreben. Bisher unterstützen folgende Landeshauptleute die Anliegen des
ÖBDS: LH Pühringer, LH Klasnik, LH Pröll, LH Schausberger. ÖGB
Vorsitzender Fritz Verzetnitsch sandte am 13. 1. 2004 ein
Unterstützungsschreiben an Bundeskanzler Schüssel.
Um die Sicherung des Berufsschutzes für
SozialarbeiterInnen in der Zukunft zu gewährleisten und eine Qualitätssicherung
zu garantieren, ist daher die Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für
SozialarbeiterInnen dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis
31. 12. 2005 dem Nationalrat einen Entwurf über ein Berufsgesetz für
SozialarbeiterInnen vorzulegen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.
19.43
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Haidlmayr, ich weise Ihre Kritik zurück! Sie haben hier erklärt, wir nähmen diese Bürgerinitiativen und Petitionen nicht ernst und würden sie verschleppen oder zum Teil zurücklegen. Das stimmt so nicht, denn wir nehmen diese Initiativen, die von den Bürgerinnen und Bürgern kommen, natürlich sehr ernst und beschäftigen uns damit auch sehr eingehend. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie hier Teilbereiche herausnehmen, dann möchte ich darauf verweisen, dass vieles in Landeskompetenzen fällt und das Parlament überhaupt nicht dafür zuständig