Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 57

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und 929 Mrd. € an Zahlungsermächtigungen, jeweils zu Preisen von 2004. Weiters hat sie mehrere fachspezifische Verordnungen eingebracht, die in direktem Zusammen­hang mit dem künftigen Finanzrahmen stehen, wie zum Beispiel: agrar- und fischerei­politische Vorschläge, Vorschläge zur Förderung des ländlichen Raums, Vorschläge zu den Strukturfonds, zu den Bereichen Forschung, Beschäftigung und Sozialpolitik, Bil­dung und Berufsbildung sowie Verkehr.

Österreichische Verhandlungsposition

Österreich vertritt so wie Frankreich, Deutschland, Niederlande, Schweden und Groß­britannien die Auffassung, dass die Ausgabenobergrenze des EU-Budgets 1 % des Bruttonationaleinkommens der Union nicht überschreiten sollte.

Diese Ansicht wurde von den Staats- und Regierungschefs dieser Mitgliedstaaten in einem Schreiben an EK-Präsident Romano Prodi vom 15.12.2003 vertreten. Im „Brief der Nettozahler“ bekennen sich die Staats- und Regierungschefs zum Prinzip der Europäischen Solidarität und der Kohäsion in der erweiterten Union. Die Ausgaben der Union müssen jedoch stärker danach beurteilt werden, welchen Mehrwert sie für Europa bringen und sollen die Union in ihrem Streben, zum wettbewerbsfähigsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum zu werden, unterstützen. Im Lichte der demografi­schen Herausforderung erfordert ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum jedoch nach­haltige öffentliche Finanzen in den Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme des Budgets der Union vom erforderlichen Konsolidierungsprozess wäre gegenüber den Bürgern in die­ser Phase nicht zu rechtfertigen.

Der bisherige Verhandlungsverlauf hat bestätigt, dass eine Ausgabenobergrenze des EU-Budgets auf etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der Union bei Konzentration der Mittel auf Bereiche, in denen nachweislich europäischer Mehrwert erzielt wird so­wie auf die ärmsten Mitgliedstaaten der EU, erreicht werden kann.

Die besonderen österreichischen Interessen beziehen sich auf Bereiche, deren euro­päischer Mehrwert unbestritten ist:

Grenzregionen

Österreich ist ein Mitgliedstaat mit einem überdurchschnittlich hohen Bevölkerungsan­teil in Grenzregionen. Die Bedürfnisse der Regionen in den alten Mitgliedstaaten an der Grenze zu den neuen Mitgliedstaaten sollen besonders berücksichtigt werden. In diesen Regionen bestehen aufgrund der jahrzehntelangen abgeschiedenen Lage am Eisernen Vorhang Infrastrukturdefizite. Ferner gibt es dort erheblichen Strukturanpas­sungsbedarf infolge der großen Kostenunterschiede und des hohen Fördergefälles gegenüber den angrenzenden Regionen in den neuen Mitgliedstaaten. Dies führt zu schwerwiegenden Arbeitsmarktproblemen in diesen Gebieten.

Ländliche Entwicklung

Die Entwicklung des ländlichen Raums ist die wichtigste Priorität für die künftige Agrar­politik. Bei der ländlichen Entwicklung sollten der Umweltschutz und die Erreichung des Ziels einer nachhaltigeren Entwicklung stärkeres Gewicht erhalten. Die Maßnahmen, die unter dem Begriff „Ländliche Entwicklung“ fallen, genießen eine hohe gesellschaft­liche Wertschätzung sowohl in Österreich als auch in den anderen Mitgliedsländern. Die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (Bergbauern-förderung) und das Agrar­umweltprogramm (ÖPUL) stellen unverzichtbare Kernelemente der österreichischen Agrarpolitik dar. Die Resultate dieser Politik - nachhaltige naturnahe Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Diversifizierung im ländlichen Raum - stel­len Investitionen für die Zukunft dar. Deshalb ist eine substanzielle Erhöhung in diesem Bereich gerechtfertigt.

 


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