und
929 Mrd. € an Zahlungsermächtigungen, jeweils zu Preisen von 2004.
Weiters hat sie mehrere fachspezifische Verordnungen eingebracht, die in
direktem Zusammenhang mit dem künftigen Finanzrahmen stehen, wie zum Beispiel:
agrar- und fischereipolitische Vorschläge, Vorschläge zur Förderung des
ländlichen Raums, Vorschläge zu den Strukturfonds, zu den Bereichen Forschung,
Beschäftigung und Sozialpolitik, Bildung und Berufsbildung sowie Verkehr.
Österreichische
Verhandlungsposition
Österreich
vertritt so wie Frankreich, Deutschland, Niederlande, Schweden und Großbritannien
die Auffassung, dass die Ausgabenobergrenze des EU-Budgets 1 % des
Bruttonationaleinkommens der Union nicht überschreiten sollte.
Diese
Ansicht wurde von den Staats- und Regierungschefs dieser Mitgliedstaaten in
einem Schreiben an EK-Präsident Romano Prodi vom 15.12.2003 vertreten. Im
„Brief der Nettozahler“ bekennen sich die Staats- und Regierungschefs zum
Prinzip der Europäischen Solidarität und der Kohäsion in der erweiterten Union.
Die Ausgaben der Union müssen jedoch stärker danach beurteilt werden, welchen
Mehrwert sie für Europa bringen und sollen die Union in ihrem Streben, zum
wettbewerbsfähigsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum zu werden,
unterstützen. Im Lichte der demografischen Herausforderung erfordert ein
dauerhaftes Wirtschaftswachstum jedoch nachhaltige öffentliche Finanzen in den
Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme des Budgets der Union vom erforderlichen
Konsolidierungsprozess wäre gegenüber den Bürgern in dieser Phase nicht zu
rechtfertigen.
Der
bisherige Verhandlungsverlauf hat bestätigt, dass eine Ausgabenobergrenze des
EU-Budgets auf etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der Union bei
Konzentration der Mittel auf Bereiche, in denen nachweislich europäischer Mehrwert
erzielt wird sowie auf die ärmsten Mitgliedstaaten der EU, erreicht werden
kann.
Die
besonderen österreichischen Interessen beziehen sich auf Bereiche, deren europäischer
Mehrwert unbestritten ist:
Grenzregionen
Österreich
ist ein Mitgliedstaat mit einem überdurchschnittlich hohen Bevölkerungsanteil
in Grenzregionen. Die Bedürfnisse der Regionen in den alten Mitgliedstaaten an
der Grenze zu den neuen Mitgliedstaaten sollen besonders berücksichtigt werden.
In diesen Regionen bestehen aufgrund der jahrzehntelangen abgeschiedenen Lage
am Eisernen Vorhang Infrastrukturdefizite. Ferner gibt es dort erheblichen
Strukturanpassungsbedarf infolge der großen Kostenunterschiede und des hohen
Fördergefälles gegenüber den angrenzenden Regionen in den neuen Mitgliedstaaten.
Dies führt zu schwerwiegenden Arbeitsmarktproblemen in diesen Gebieten.
Ländliche
Entwicklung
Die
Entwicklung des ländlichen Raums ist die wichtigste Priorität für die künftige
Agrarpolitik. Bei der ländlichen Entwicklung sollten der Umweltschutz und die
Erreichung des Ziels einer nachhaltigeren Entwicklung stärkeres Gewicht
erhalten. Die Maßnahmen, die unter dem Begriff „Ländliche Entwicklung“ fallen,
genießen eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung sowohl in Österreich als
auch in den anderen Mitgliedsländern. Die Ausgleichzulage für benachteiligte
Gebiete (Bergbauern-förderung) und das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) stellen
unverzichtbare Kernelemente der österreichischen Agrarpolitik dar. Die
Resultate dieser Politik - nachhaltige naturnahe Bewirtschaftung der land-
und forstwirtschaftlichen Flächen, Diversifizierung im ländlichen Raum - stellen
Investitionen für die Zukunft dar. Deshalb ist eine substanzielle Erhöhung in
diesem Bereich gerechtfertigt.