Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 58

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Infrastruktur

Infrastrukturvorhaben sind von entscheidender Bedeutung für die Stärkung des Zu­sammenhalts des Binnenmarktes in der erweiterten Union  und hinsichtlich der Not­wendigkeit, Engpässe zu beseitigen oder Verbindungslücken zu schließen, die bei der Beförderung von Gütern (im Transit) über natürliche oder sonstige Hindernisse oder im grenzüberschreitenden Verkehr bestehen. Sie leisten einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Lissabonner Agenda der Union zur Verbesserung der Wettbewerbsfä­higkeit, der Beschäftigung und des Wachstumspotenzials der erweiterten Union durch höhere Investitionen in Sach- und Humankapital als Ergänzung der Strukturreformen. Für den Ausbau hochrangiger Verkehrswege nach Mittel- und Osteuropa sollte daher eine hinreichende Mitteldotierung vorgesehen werden.

Forschung und Entwicklung

Forschung, technologische Entwicklung sowie Innovation bilden die Kernelemente einer wissensbasierten Wirtschaft und sind ein Schlüsselfaktor für Wachstum, Wettbe­werbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigung. Österreich unterstützt im Lichte der Lissabon-Ziele verstärkte Anstrengungen zur Entwicklung eines europäischen Raums für Forschung und Innovation. Das 7. Forschungsrahmenprogramm für den Zeitraum 2007-2013 kann dabei einen wichtigen Impuls zur Erreichung von mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung geben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. im Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 weiterhin nachdrücklich für die Interessen Österreichs als Nettozahler einzutreten, ins­besondere an der in den bisherigen Verhandlungen eingenommenen Position mit dem Ziel der Stabilisierung der Ausgaben bei 1 % des Brutto-Nationaleinkommens festzu­halten und darüber hinaus die Voraussetzungen für einen bestmöglichen Mittelrück­fluss zu schaffen;

2. Die Entwicklung des ländlichen Raums als die wichtigste Priorität für die künftige Agrarpolitik zu unterstützen, da nachhaltige naturnahe Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Diversifizierung im ländlichen Raum Investitionen für die Zukunft darstellen;

3. darauf hinzuwirken, dass die Bedürfnisse der Grenzregionen in den alten Mitglied­staaten  an der Grenze zu den neuen Mitgliedstaaten besonders berücksichtigt wer­den, um den erheblichen Strukturanpassungsbedarf zu unterstützen und grenzüber­schreitende Zusammenarbeit zu erleichtern;

4. sich im Bereich der Infrastruktur dafür einsetzen, dass für den Ausbau hochrangiger Verkehrswege nach Mittel- und Osteuropa eine hinreichende Mitteldotierung vorge­sehen wird;

5. sich in Anerkennung der gemeinsamen Bemühungen in der Europäischen Union, Forschung und Entwicklung zu forcieren, für eine angemessene Erhöhung der Fi­nanzmittel für diesen Bereich - allenfalls auch mittels einer besonderen Fazilität der Europäischen Investitionsbank - einzusetzen.

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