Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 105

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heute jemand einen Diskriminierungstatbestand setzt, dann setzt er ihn. Er kann ihn aufrechterhalten, er muss ihn nicht beseitigen. Das haben wir nicht gewollt. Wir wollten Diskriminierungen verhindern und nicht aufrechterhalten. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe einen Abänderungsantrag ein. Er ist sehr lange, deshalb wird er auch an Sie verteilt, wo es genau um diese Punkte geht, die ich jetzt anführen möchte, wo gezeigt wird, wo es einfach immer noch hakt, sodass wir in Österreich kein Gleichstellungsgesetz und keine einklagbaren Rechte für Men­schen mit Behinderungen haben.

Ich möchte einmal beim Bereich der Barrierefreiheit anfangen. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für Menschen mit Behinderungen, damit sie sich im öffentlichen Raum bewegen können. Aber was Barrierefreiheit sein muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben Sie verweigert, hier in dieses Gesetz hineinzuschrei­ben, denn Barrierefreiheit heißt: nach dem letzten Stand der Technik. Das wäre maß­geblich. Das steht aber in diesem Gesetz nicht drinnen. Herr Scheibner! Ich weiß nicht, ob Sie es kennen. (Abg. Scheibner: Natürlich!) Schauen Sie es sich an! Diskutieren wir nicht! Sie brauchen nur nachzuschauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Gleichstellung behinderter Menschen gehört, dass sie in allen Bereichen des Lebens gleichgestellt werden – vom Kinder­garten bis ins hohe Alter, ja sagen wir, bis zum Sterben. Dazu finden Sie hier drinnen nichts. Es ist der Kindergarten nicht erwähnt, es ist die Schule nicht erwähnt. Nichts finden Sie hier! Das nennen Sie einklagbare Rechte für Menschen mit Behinderungen, wenn im Gesetz gar nichts darüber steht? (Abg. Scheibner: Da ist ja alles gemeint! Das kann man doch nicht alles einzeln aufzählen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt keine Beweislastumkehr. Wesentliche Punkte, die behinderte Menschen brauchen, um auch klagen zu können, gibt es nicht. Wir behinderte Menschen müssen uns, wenn wir klagen wollen, um eine Sammelklage machen zu können, das mehr oder weniger vom Bundesbehindertenbeirat legitimieren lassen, dass wir eine Klage einbringen dürfen. Welches andere Gesetz in Österreich gibt es noch, das vorsieht, dass bei einer Sammelklage eine vorgeordnete Institution entscheidet, ob eine Klage eingebracht werden darf oder nicht? Nirgends! Das hat man nur bei uns gemacht, um eben zu verhindern, dass es überhaupt zu Klagen kommen kann. (Abg. Scheibner: Das ist nur der Versuch, nicht zustimmen zu müssen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Diskriminierungstatbestand wird auch in Zukunft in Österreich noch auf der Tagesordnung sein: im Bereich der Barrieren, im Bereich des öffentlichen Verkehrs und in allen Lebensbereichen. Aber ich garantiere Ihnen eines, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sie werden dieses Gesetz heute beschließen und wir werden es mitbeschließen, aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie unseren Abänderungsanträgen zustimmen, denn das ist die Substanz, die dieses Gesetz braucht; das sind die Zähne, die dieses Gesetz haben muss, wie immer gesagt wird.

Ohne diesen Abänderungsantrag, meine Damen und Herren, hat das Gesetz diese Zähne nicht, und dann würden wir auch nicht zustimmen, weil wir nicht zu denen gehö­ren, die den behinderten Menschen etwas vormachen (Abg. Scheibner: Na, geh, geh, geh!), ihnen sagen, was sie in Zukunft nicht alles für Rechte haben, wenn dann unter dem Strich nichts herausschaut. Das machen wir nicht. Das haben wir nie gemacht, das werden wir auch nicht machen, sondern wir werden unseren behinderten Men­schen immer reinen Wein einschenken, und wir müssen es auch heute tun.

Wir werden dieses Gesetz, wie es jetzt vorliegt, nicht mit vertreten (Abg. Großruck: Das ist eine Abstimmung gegen die Behinderten, wenn Sie nicht zustimmen!), aber eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir tun: Wir werden dafür


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