kämpfen, dass dieses Gesetz, das Sie uns heute vorlegen, Zähne kriegt, und zwar gewaltige. Da können Sie sich auf uns verlassen. Auch diesen Weg werden wir noch gehen und rollen.
Wir hätten uns erwartet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir heute ein Gesetz beschließen, das wir nicht spätestens ab 1. Jänner 2006 bekämpfen müssen, sondern wir hätten uns erwartet, dass wir heute ein Gesetz beschließen, das uns ab 1. Jänner 2006 Rechte gibt, einklagbare Rechte, ein Rückgrat, damit wir endlich in dieser Gesellschaft gleichgestellt werden. Aber das bringt dieses Gesetz nicht. Schade drum! (Beifall bei den Grünen.)
Auch zur Gebärdensprache möchte ich noch ein paar Worte sagen. Mein Kollege Dieter Brosz wird das dann noch näher ausführen. Auch hier sind es die Grünen – das lässt sich nicht leugnen, das ist alles dokumentiert –, die seit Anbeginn dafür gekämpft haben, dass die Österreichische Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird. Wir haben einen ersten Schritt – ich sage bewusst: einen ersten Schritt –, die Verfassungsbestimmung, aber diese Verfassungsbestimmung ist ebenfalls mit Leben zu erfüllen. Dieser Verfassungsbestimmung ist in einem eigenen Gesetz jene Substanz zu verleihen, die es gehörlosen Menschen ermöglicht, ihr Recht auf Gebärdensprache auch einklagen zu können. Das brauchen wir in Zukunft, doch das haben wir noch immer nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von
den Regierungsparteien, auch da können Sie sich warm anziehen! Wir werden
weiter dafür kämpfen. Wir werden nicht zulassen, dass man behinderten Menschen
sagt, wie gut sie es haben, wenn es gar nicht stimmt. Wir brauchen Rechte, Frau
Partik-Pablé, wir brauchen einklagbare Rechte, und diese Forderung werde ich
niemals aufgeben, auch wenn Sie mir hundertmal unterstellen, ich sei
verbittert. Ich bin nicht verbittert, ich bin eine
Menschenrechtskämpferin, ich kämpfe für unsere Rechte und das werde ich auch in
Zukunft so halten. Wenn Sie es als Verbitterung ansehen, dann ist das Ihre
Sache. Ich bleibe dabei! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Haidlmayr in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird er an die Abgeordneten verteilt und dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verfassungsausschusses
über die Regierungsvorlage (836 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das
Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz,
das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die
Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (1028 d.B.)
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun-