Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 106

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kämpfen, dass dieses Gesetz, das Sie uns heute vorlegen, Zähne kriegt, und zwar gewaltige. Da können Sie sich auf uns verlassen. Auch diesen Weg werden wir noch gehen und rollen.

Wir hätten uns erwartet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir heute ein Gesetz beschließen, das wir nicht spätestens ab 1. Jänner 2006 bekämpfen müssen, sondern wir hätten uns erwartet, dass wir heute ein Gesetz beschließen, das uns ab 1. Jänner 2006 Rechte gibt, einklagbare Rechte, ein Rückgrat, damit wir endlich in die­ser Gesellschaft gleichgestellt werden. Aber das bringt dieses Gesetz nicht. Schade drum! (Beifall bei den Grünen.)

Auch zur Gebärdensprache möchte ich noch ein paar Worte sagen. Mein Kollege Die­ter Brosz wird das dann noch näher ausführen. Auch hier sind es die Grünen – das lässt sich nicht leugnen, das ist alles dokumentiert –, die seit Anbeginn dafür gekämpft haben, dass die Österreichische Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird. Wir haben einen ersten Schritt – ich sage bewusst: einen ersten Schritt –, die Verfas­sungsbestimmung, aber diese Verfassungsbestimmung ist ebenfalls mit Leben zu er­füllen. Dieser Verfassungsbestimmung ist in einem eigenen Gesetz jene Substanz zu verleihen, die es gehörlosen Menschen ermöglicht, ihr Recht auf Gebärdensprache auch einklagen zu können. Das brauchen wir in Zukunft, doch das haben wir noch immer nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, auch da können Sie sich warm anziehen! Wir werden weiter dafür kämpfen. Wir werden nicht zulassen, dass man behinderten Menschen sagt, wie gut sie es haben, wenn es gar nicht stimmt. Wir brauchen Rechte, Frau Partik-Pablé, wir brauchen einklagbare Rechte, und diese Forderung werde ich niemals aufgeben, auch wenn Sie mir hundertmal unterstellen, ich sei verbittert. Ich bin nicht verbittert, ich bin eine Menschenrechtskämpferin, ich kämpfe für unsere Rechte und das werde ich auch in Zukunft so halten. Wenn Sie es als Verbitterung ansehen, dann ist das Ihre Sache. Ich bleibe dabei! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Haidlmayr in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird er an die Abgeordneten verteilt und dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verfas­sungsausschusses über die Regierungsvorlage (836 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstel­lungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleich­behandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ge­ändert werden (1028 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstel­lungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun-


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