Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 116

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Wer es noch nicht weiß: Ich selbst habe eine behinderte Tochter, die im Rollstuhl sitzt. Sie ist 27 Jahre alt, und deshalb weiß ich ganz genau, wie schwer es behinderte Men­schen haben. Ich habe im Ausschuss gesagt, ich bin oft verbittert, wenn ich mit meiner Tochter vor einer Hürde stehe, die ich nicht nehmen kann. Dann habe ich gesagt, Frau Haidlmayr, ich weiß schon, Sie sind nicht verbittert, denn die Frau Haidlmayr gibt nie­mals zu, dass ein behinderter Mensch auch enttäuscht sein kann, wenn er eben nicht die Bedingungen vorfindet, die er gerne vorfinden möchte.

Das war überhaupt kein Vorwurf an Sie. Ich meine, gestalten Sie Ihr Leben, wie Sie es gestalten wollen. Ich bewundere, wie Sie Ihr Leben meistern, Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich für meine Person habe eben gesagt, ich bin oft verbittert und ich wün­sche mir, dass die Gesellschaft viel, viel mehr hilft. Ich finde, dass die Gesellschaft auch dazu verpflichtet ist, behinderten Menschen zu helfen. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

Ich freue mich auch, dass wir heute das Behindertengleichstellungsgesetz beschlie­ßen. Und wieder, Frau Abgeordnete Haidlmayr: Ich möchte nicht darüber streiten, wer jetzt mehr dazu geleistet hat, dass es endlich zu diesem Behindertengleichstellungsge­setz gekommen ist. Bei Ihnen ist es immer eine Konkurrenzfrage. Ich freue mich, dass wir etwas durchgesetzt haben.

Ich kann auch Ihre Kritik ebenso wie die der Frau Abgeordneten Lapp nicht nachvoll­ziehen und finde es eigentlich schade, dass Sie alles heruntermachen, was wir hier tun. Mit Gewalt suchen Sie Kritikpunkte. (Abg. Öllinger: Nicht mit Gewalt!) So haben beispielsweise sowohl die Frau Abgeordnete Lapp als auch die Frau Abgeordnete Haidlmayr den Behindertenanwalt kritisiert, der jetzt ins Leben gerufen wird. Warum soll er kein starker Anwalt sein, Frau Abgeordnete Lapp? Warum sagen Sie das jetzt im Vorhinein? Er ist noch nicht einmal installiert, wird es aber sein, und Sie sagen schon jetzt, er wird kein starker Anwalt sein, weil er nicht verfassungsmäßig weisungs­frei gestellt ist.

Die Frau Bundesministerin hat uns garantiert, dass es keine Weisungen an diesen Anwalt geben wird. Und warum soll er Weisungen entgegennehmen? Er wird für die Belange der Behinderten kämpfen, deshalb ist er ja der Behindertenombudsmann oder der Behindertenanwalt. Glauben Sie doch auch ein bisschen und nehmen Sie nicht immer alles Schlechte an (Abg. Mandak: Dann kann man es ja im Gesetz verankern!), sagen Sie doch nicht immer, das ist alles nichts! Seien wir doch froh über diese Schritte, die hier gemacht worden sind.

Oder die Verbandsklage mit dem vorgeschalteten Bundesbehindertenbeirat. Der Bun­desbehindertenbeirat soll ja nur ein Schlichtungsgremium sein. (Abg. Haidlmayr macht eine wegwerfende Handbewegung.) Frau Abgeordnete Haidlmayr, Sie machen es gleich so, da sieht man, wie Sie auf Argumente anderer eingehen.

Es gibt in anderen Bereichen auch diese vorgeschalteten Schiedsgerichte oder Schlichtungsstellen wie beispielsweise im Mietengesetz – mit sehr, sehr gutem Erfolg. Im Nachbarschaftsgesetz haben wir das. Da wird es jetzt erprobt, auch mit sehr gutem Erfolg. Das ist ein Filter, um unnötige Prozesse zu ersparen, die ja auch den Behin­derten oder den Vereinen oft Nachteile bringen können. Also machen wir doch nicht alles herunter, sondern seien wir doch einigermaßen zufrieden mit dem, was wir haben!

Ich meine, Sie brauchen ja keine Euphorie an den Tag zu legen, das tue ich auch nicht, aber geben Sie doch zu, dass das ein Erfolg ist, ein erster Schritt. Wir sind, wie man so schön sagt, auf dem richtigen Weg.

 


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