möglichst
breites Spektrum der österreichischen Behindertenorganisationslandschaft
repräsentiert sein.
Bei
der Umschreibung der wesentlichen Aufgaben des Behindertenanwalts soll nun auch
sein Recht ausdrücklich normiert werden, als Nebenintervenient zur Unterstützung
von Diskriminierungsopfern in Verfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
bzw. nach § 7a bis 7q des Behinderteneinstellungsgesetzes auftreten zu
können.
Außerdem
erscheint es zweckmäßig, den Behindertenanwalt zu verpflichten, auch dem
Nationalrat einmal jährlich schriftlich und mündlich über die Lage und
Entwicklung der Behindertengleichstellung und Gleichbehandlung sowie über
wünschenswerte bzw. erforderliche Weiterentwicklungsmaßnahmen in diesem Bereich
zu berichten. Damit soll das österr. Gesetzgebungsorgan des Bundes aus erster
Hand über die Situation in diesem gesellschaftlichen Themenbereich informiert
werden und auch in die Lage versetzt werden, wertvolle Anregungen zur Setzung
politischer und legistischer Initiativen zu erhalten.
Darüber
hinaus erscheint es geboten, auch den Behindertenanwalt, dem die Wahrung der
Rechte und Interessen behinderter Menschen im Hinblick auf Behindertengleichstellung
und Gleichbehandlung obliegt, Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat einzuräumen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
13.45
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich neige nicht zu Übertreibungen bei politischen Debatten, aber heute möchte ich sagen, dass es wirklich ein großer Tag ist, denn wir haben zwei Entwürfe zur Beschlussfassung vorliegen, einerseits das Behindertengleichstellungsgesetz und andererseits die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung.
Nach jahrelangen oder sogar nach jahrzehntelangen Debatten, Diskussionen, Gesprächen ist es endlich gelungen, dass die Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird. Die Ursache, warum das nicht schon früher passiert ist, sind Meinungsunterschiede, ein Methodenstreit, eine Konkurrenz zwischen Lautsprache und Gebärdensprache. Deshalb, finde ich, ist es besonders großartig, dass wir uns jetzt durchgesetzt haben und die Gebärdensprache als gleichwertige Sprache in Österreich anerkennen. Das freut mich wirklich sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich bin überzeugt davon, dass die Anerkennung der Gebärdensprache bei Gehörlosen dazu führen wird, dass sie besser an Informationen herankommen, dass sie am Bildungssystem besser Anteil nehmen können, dass die Integration verbessert wird und dass insgesamt die Chance Gehörloser, am Leben aller teilzunehmen, steigt.
Also ich freue mich sehr und lasse mir das durch die Worte der Frau Haidlmayr nicht schlechtmachen. Ich glaube, alle Gehörlosen können sich ebenfalls darüber freuen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Frau Abgeordnete Haidlmayr, da Sie gemeint haben, ich würde Ihnen vorwerfen, Sie seien verbittert. – Mir tut es wirklich Leid, dass Sie gerade in den Behindertenangelegenheiten nicht mit mir zusammen Politik machen, Forderungen aufstellen und auch durchsetzen, sondern dass Sie in mir immer wieder einen Feind sehen.