Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 115

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möglichst breites Spektrum der österreichischen Behindertenorganisationslandschaft repräsentiert sein.

Bei der Umschreibung der wesentlichen Aufgaben des Behindertenanwalts soll nun auch sein Recht ausdrücklich normiert werden, als Nebenintervenient zur Unterstüt­zung von Diskriminierungsopfern in Verfahren nach dem Bundesbehindertengleich­stellungsgesetz bzw. nach § 7a bis 7q des Behinderteneinstellungsgesetzes auftreten zu können.

Außerdem erscheint es zweckmäßig, den Behindertenanwalt zu verpflichten, auch dem Nationalrat einmal jährlich schriftlich und mündlich über die Lage und Entwicklung der Behindertengleichstellung und Gleichbehandlung sowie über wünschenswerte bzw. erforderliche Weiterentwicklungsmaßnahmen in diesem Bereich zu berichten. Damit soll das österr. Gesetzgebungsorgan des Bundes aus erster Hand über die Situation in diesem gesellschaftlichen Themenbereich informiert werden und auch in die Lage ver­setzt werden, wertvolle Anregungen zur Setzung politischer und legistischer Initiativen zu erhalten.

Darüber hinaus erscheint es geboten, auch den Behindertenanwalt, dem die Wahrung der Rechte und Interessen behinderter Menschen im Hinblick auf Behindertengleich­stellung und Gleichbehandlung obliegt, Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat einzuräumen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


13.45.00

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich neige nicht zu Übertreibungen bei politischen Debatten, aber heute möchte ich sagen, dass es wirklich ein großer Tag ist, denn wir haben zwei Entwürfe zur Be­schlussfassung vorliegen, einerseits das Behindertengleichstellungsgesetz und ande­rerseits die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung.

Nach jahrelangen oder sogar nach jahrzehntelangen Debatten, Diskussionen, Gesprä­chen ist es endlich gelungen, dass die Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird. Die Ursache, warum das nicht schon früher passiert ist, sind Meinungsunterschiede, ein Methodenstreit, eine Konkurrenz zwischen Lautsprache und Gebärdensprache. Deshalb, finde ich, ist es besonders großartig, dass wir uns jetzt durchgesetzt haben und die Gebärdensprache als gleichwertige Sprache in Österreich anerkennen. Das freut mich wirklich sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin überzeugt davon, dass die Anerkennung der Gebärdensprache bei Gehörlosen dazu führen wird, dass sie besser an Informationen herankommen, dass sie am Bil­dungssystem besser Anteil nehmen können, dass die Integration verbessert wird und dass insgesamt die Chance Gehörloser, am Leben aller teilzunehmen, steigt.

Also ich freue mich sehr und lasse mir das durch die Worte der Frau Haidlmayr nicht schlechtmachen. Ich glaube, alle Gehörlosen können sich ebenfalls darüber freuen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Haidlmayr, da Sie gemeint haben, ich würde Ihnen vorwerfen, Sie seien verbittert. – Mir tut es wirklich Leid, dass Sie gerade in den Behindertenangele­genheiten nicht mit mir zusammen Politik machen, Forderungen aufstellen und auch durchsetzen, sondern dass Sie in mir immer wieder einen Feind sehen.

 


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