zum Jahresende
2006 vorgelegt werden muss, in welchem genau aufgelistet ist, wie rasch und wie
konsequent man hier Barrieren beseitigen kann und beseitigen soll. (Abg. Haidlmayr: Soll, aber nicht muss!)
Außerdem gibt es
auch Zumutbarkeitsregelungen und Zumutbarkeitsprüfungen, dass, wenn kleine,
aber manchmal sehr wichtige Lösungsangebote für einen besseren Zugang gegeben
sind oder gemacht werden sollen, diese unabhängig von der Zeit dementsprechend
initiiert werden können.
Daher betone ich:
Gerade in der Diskussion der letzten Wochen und Monate um die Barrierefreiheit
ist noch einiges an zusätzlichen, positiven Maßnahmen eingeflossen, und hier
haben auch alle, die guten Willens sind, sehr intensiv mitgewirkt.
Betreffend die
Verbandsklage als zweiten, sensiblen Bereich, der hier immer wieder kritisiert
wird, ist es, glaube ich, wichtig, einmal zu sagen, was wir tun können, damit
Menschen mit Behinderungen, wenn Unrecht geschieht, so schnell wie möglich zu ihrem
Recht kommen. – Für mich ist
eine Klage immer das letzte Mittel. Ich meine, vorweg müssen alle Mittel
ausgeschöpft werden, damit nicht jahrelang geklagt werden muss, damit dann
irgendwann einmal jemand zu seinem Recht kommt. Ich meine, dass das, was eine
Diskriminierung bewirkt, so rasch wie möglich beseitigt werden muss.
Daher sind die
Schlichtungsstelle und die Mediation ein sehr wichtiges Instrument. Frau
Kollegin Partik-Pablé hat das an einigen Beispielen aufgezeigt, und wir haben
gerade im Bereich der Trennung von Familien beziehungsweise der Scheidung die
Erfahrung gemacht, dass das ein sehr, sehr wichtiges und gutes neues Instrument
ist. Hinzufügen möchte ich, dass es selbstverständlich ist, dass der Bund die
Kosten für die Mediation und für diese Schlichtungsstelle übernimmt.
Drittens komme
ich auf den Behindertenanwalt zu sprechen, weil dieser auch immer wieder
erwähnt wird. – Ich sage noch
einmal: Der Behindertenanwalt ist weisungsfrei. (Zwischenruf
der Abg. Haidlmayr.) Frau Kollegin Haidlmayr, in
Abschnitt II b § 13 c Abs. 1 heißt es:
„Der Behindertenanwalt
ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen
gebunden.“
Und wenn das heute so beschlossen wird, dann hat das auch so zu gelten, unabhängig, wer Sozialminister ist. Wir haben das hier ganz klar festgelegt.
Außerdem ist es notwendig – und das haben wir auch festgelegt –, dass der Behindertenanwalt mit Sitz und Stimme im Behindertenbeirat ist, dass diese Stelle für den Behindertenanwalt ausgeschrieben wird und dass es ein objektives Verfahren gibt. – Wenn immer wieder gesagt wird, dass er am Gängelband des Sozialministers oder der Sozialministerin sei, dann entbehrt das wirklich jeglicher Grundlage, denn wir haben mit Anwälten, ob mit Patientenanwälten, Pflegeanwälten oder Behindertenanwälten, die jetzt noch dazu kommen, bisher eigentlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Und ich möchte, dass auch die Erfahrungen aus anderen Bereichen dementsprechend eingebracht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes
Haus! Ich habe zuerst schon gesagt, dass wir mit dem
Behindertengleichstellungsgesetz einen guten Schritt und einen großen
Fortschritt gemacht, aber noch keinen Schlussstrich gezogen haben. Dass wir
Letzteres ernst nehmen, zeigt auch, dass wir einen nächsten Schritt schon für
kommenden Herbst geplant haben. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)
Konkret heißt das einerseits, dass das Sozialministerium den Auftrag bekommen soll, mit den Ländern zu verhandeln, denn wie Sie wissen, haben wir neun verschiedene