Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 120

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zum Jahresende 2006 vorgelegt werden muss, in welchem genau aufgelistet ist, wie rasch und wie konsequent man hier Barrieren beseitigen kann und beseitigen soll. (Abg. Haidlmayr: Soll, aber nicht muss!)

Außerdem gibt es auch Zumutbarkeitsregelungen und Zumutbarkeitsprüfungen, dass, wenn kleine, aber manchmal sehr wichtige Lösungsangebote für einen besseren Zugang gegeben sind oder gemacht werden sollen, diese unabhängig von der Zeit dementsprechend initiiert werden können.

Daher betone ich: Gerade in der Diskussion der letzten Wochen und Monate um die Barrierefreiheit ist noch einiges an zusätzlichen, positiven Maßnahmen eingeflossen, und hier haben auch alle, die guten Willens sind, sehr intensiv mitgewirkt.

Betreffend die Verbandsklage als zweiten, sensiblen Bereich, der hier immer wieder kritisiert wird, ist es, glaube ich, wichtig, einmal zu sagen, was wir tun können, damit Menschen mit Behinderungen, wenn Unrecht geschieht, so schnell wie möglich zu ihrem Recht kommen. – Für mich ist eine Klage immer das letzte Mittel. Ich meine, vorweg müssen alle Mittel ausgeschöpft werden, damit nicht jahrelang geklagt werden muss, damit dann irgendwann einmal jemand zu seinem Recht kommt. Ich meine, dass das, was eine Diskriminierung bewirkt, so rasch wie möglich beseitigt werden muss.

Daher sind die Schlichtungsstelle und die Mediation ein sehr wichtiges Instrument. Frau Kollegin Partik-Pablé hat das an einigen Beispielen aufgezeigt, und wir haben gerade im Bereich der Trennung von Familien beziehungsweise der Scheidung die Erfahrung gemacht, dass das ein sehr, sehr wichtiges und gutes neues Instrument ist. Hinzufügen möchte ich, dass es selbstverständlich ist, dass der Bund die Kosten für die Mediation und für diese Schlichtungsstelle übernimmt.

Drittens komme ich auf den Behindertenanwalt zu sprechen, weil dieser auch immer wieder erwähnt wird. – Ich sage noch einmal: Der Behindertenanwalt ist weisungsfrei. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Frau Kollegin Haidlmayr, in Abschnitt II b § 13 c Abs. 1 heißt es:

„Der Behindertenanwalt ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.“

Und wenn das heute so beschlossen wird, dann hat das auch so zu gelten, unabhän­gig, wer Sozialminister ist. Wir haben das hier ganz klar festgelegt.

Außerdem ist es notwendig – und das haben wir auch festgelegt –, dass der Behin­dertenanwalt mit Sitz und Stimme im Behindertenbeirat ist, dass diese Stelle für den Behindertenanwalt ausgeschrieben wird und dass es ein objektives Verfahren gibt. – Wenn immer wieder gesagt wird, dass er am Gängelband des Sozialministers oder der Sozialministerin sei, dann entbehrt das wirklich jeglicher Grundlage, denn wir haben mit Anwälten, ob mit Patientenanwälten, Pflegeanwälten oder Behindertenanwälten, die jetzt noch dazu kommen, bisher eigentlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Und ich möchte, dass auch die Erfahrungen aus anderen Bereichen dementsprechend einge­bracht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe zuerst schon gesagt, dass wir mit dem Behindertengleichstellungsgesetz einen guten Schritt und einen großen Fortschritt gemacht, aber noch keinen Schlussstrich gezogen haben. Dass wir Letzteres ernst nehmen, zeigt auch, dass wir einen nächsten Schritt schon für kom­menden Herbst geplant haben. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

Konkret heißt das einerseits, dass das Sozialministerium den Auftrag bekommen soll, mit den Ländern zu verhandeln, denn wie Sie wissen, haben wir neun verschiedene


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