Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 119

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Da möchte ich besonders meinem Vorgänger, Herbert Haupt, danken, der damals auch in den Verhandlungen sehr, sehr großen Wert darauf gelegt hat, dass dieses Behindertengleichstellungsgesetz nicht nur schriftlich festgehalten wird, sondern auch in die Umsetzung kommt. Er hat damals auch die meiste Arbeit in Verhandlungen, in Gesprächen, in Vorarbeiten, in Diskussionen geleistet. Also ich denke, es ist heute auch ein schöner Tag für Bundesminister a.D. Herbert Haupt. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

Ich möchte mich aber auch sehr herzlich bei allen Ressorts bedanken, die daran mit­gewirkt haben, denn wir wollen ja ein Gesetz haben, das in der Umsetzung lebt und das auch anwendbar ist. Daher mussten sich alle einbringen, und das ist in den ver­gangenen Wochen und Monaten auch geschehen. Hier hat sich vor allem auch mein Staatssekretär Sigisbert Dolinschek sehr stark eingebracht und diese Gespräche her­vorragend geführt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neudeck: Bravo, Sigi!)

Ich möchte mich aber auch bei allen Behindertenorganisationen und Interessenvertre­tungen bedanken, deren Wünsche und Forderungen ganz konkret eingebracht wurden. Viele konnten wir erfüllen in diesem Gesetz, natürlich nicht 100 Prozent. (Abg. Haidl­mayr: Überhaupt nicht! Acht wesentliche Bereiche sind nicht erfüllt worden!) Ohne jetzt jemanden zu vereinnahmen, möchte ich ein herzliches Danke sagen für die gute Dis­kussion und auch für die gute Beratung, wodurch letztendlich dieses Gesetz zustande gebracht werden konnte.

Dass das ein guter und richtiger Schritt ist, zeigt sich daran, dass wir mit diesem Ge­setz weit über das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinaus gehen. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Wir sorgen nicht nur im Bereich der beruflichen Tätigkeit für Gleichbehandlung und Gleichstellung, sondern es ist vor allem erstmals neben dem öffentlichen Bereich auch der private Bereich mit einbezogen. – Das ist, glaube ich, das Wesentliche, denn solange der private Bereich ausgeklammert ist, fehlt ein we­sentlicher Lebensbereich und ist das Gesetz daher nicht vollständig.

Das haben wir hier geschafft. Wenn man die Situation mit der bei unserem Nachbarn Deutschland vergleicht, den wir ja sehr gerne für Vergleiche heranziehen (Abg. Öllin­ger: Sie machen das immer!), und in diesem Zusammenhang passt das eigentlich auch, dann wird man feststellen, dass in Deutschland das Gleichstellungsgesetz seit 2002 in Kraft ist, dass sich dieses aber ausschließlich auf den öffentlichen und nicht auf den privaten Bereich bezieht. (Abg. Haidlmayr: Das ist auch kein gutes Gesetz! Das hat niemand gesagt!)

Wichtig ist auch, dass wir bei unserem Gesetz nicht nur die Diskriminierung der Be­troffenen abstellen wollen, sondern der Diskriminierungsschutz auch auf Angehörige übertragen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Das ist auch etwas, was sehr, sehr wichtig ist und was es bisher noch in keinem Gesetz auf europäischen Ebene gegeben hat.

Zu den sensibelsten Themen, die wir im Ausschuss diskutiert haben, gehören außer­dem die verschiedenen Übergangsregelungen bezüglich der Barrierefreiheit. Es ist einfach nicht richtig, wenn manchmal behauptet wird, dass bis 2015 nichts gemacht wird. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Ich möchte noch einmal ganz klar hier fest­stellen: Für alles, was neu errichtet wird, und vor allem auch für das, was general­saniert wird, gilt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit sofortiger Wirkung, dass Barrie­refreiheit geschaffen werden muss. (Abg. Haidlmayr: Das gilt nicht!)

Weiters haben sich der öffentliche Dienst und die öffentlichen Verkehrsmittel dazu ver­pflichtet – und darauf lege ich auch großen Wert, weil es diesbezüglich sehr gute Ver­handlungen mit dem Infrastrukturministerium gegeben hat –, dass ein Etappenplan bis


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