Da möchte ich besonders meinem Vorgänger, Herbert Haupt, danken, der damals auch in den Verhandlungen sehr, sehr großen Wert darauf gelegt hat, dass dieses Behindertengleichstellungsgesetz nicht nur schriftlich festgehalten wird, sondern auch in die Umsetzung kommt. Er hat damals auch die meiste Arbeit in Verhandlungen, in Gesprächen, in Vorarbeiten, in Diskussionen geleistet. Also ich denke, es ist heute auch ein schöner Tag für Bundesminister a.D. Herbert Haupt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich möchte mich aber auch sehr herzlich bei
allen Ressorts bedanken, die daran mitgewirkt haben, denn wir wollen ja ein
Gesetz haben, das in der Umsetzung lebt und das auch anwendbar ist. Daher
mussten sich alle einbringen, und das ist in den vergangenen Wochen und
Monaten auch geschehen. Hier hat sich vor allem auch mein Staatssekretär
Sigisbert Dolinschek sehr stark eingebracht und diese Gespräche hervorragend
geführt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP. – Abg. Neudeck: Bravo, Sigi!)
Ich möchte mich aber auch bei allen Behindertenorganisationen und Interessenvertretungen bedanken, deren Wünsche und Forderungen ganz konkret eingebracht wurden. Viele konnten wir erfüllen in diesem Gesetz, natürlich nicht 100 Prozent. (Abg. Haidlmayr: Überhaupt nicht! Acht wesentliche Bereiche sind nicht erfüllt worden!) Ohne jetzt jemanden zu vereinnahmen, möchte ich ein herzliches Danke sagen für die gute Diskussion und auch für die gute Beratung, wodurch letztendlich dieses Gesetz zustande gebracht werden konnte.
Dass das ein guter und richtiger Schritt ist, zeigt sich daran, dass wir mit diesem Gesetz weit über das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinaus gehen. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Wir sorgen nicht nur im Bereich der beruflichen Tätigkeit für Gleichbehandlung und Gleichstellung, sondern es ist vor allem erstmals neben dem öffentlichen Bereich auch der private Bereich mit einbezogen. – Das ist, glaube ich, das Wesentliche, denn solange der private Bereich ausgeklammert ist, fehlt ein wesentlicher Lebensbereich und ist das Gesetz daher nicht vollständig.
Das haben wir hier geschafft. Wenn man die Situation mit der bei unserem Nachbarn Deutschland vergleicht, den wir ja sehr gerne für Vergleiche heranziehen (Abg. Öllinger: Sie machen das immer!), und in diesem Zusammenhang passt das eigentlich auch, dann wird man feststellen, dass in Deutschland das Gleichstellungsgesetz seit 2002 in Kraft ist, dass sich dieses aber ausschließlich auf den öffentlichen und nicht auf den privaten Bereich bezieht. (Abg. Haidlmayr: Das ist auch kein gutes Gesetz! Das hat niemand gesagt!)
Wichtig ist auch, dass wir bei unserem Gesetz nicht nur die Diskriminierung der Betroffenen abstellen wollen, sondern der Diskriminierungsschutz auch auf Angehörige übertragen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Das ist auch etwas, was sehr, sehr wichtig ist und was es bisher noch in keinem Gesetz auf europäischen Ebene gegeben hat.
Zu den sensibelsten Themen, die wir im Ausschuss diskutiert haben, gehören außerdem
die verschiedenen Übergangsregelungen bezüglich der Barrierefreiheit. Es ist
einfach nicht richtig, wenn manchmal behauptet wird, dass bis 2015 nichts
gemacht wird. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Ich möchte noch einmal ganz klar hier feststellen:
Für alles, was neu errichtet wird, und vor allem auch für das, was generalsaniert
wird, gilt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit sofortiger Wirkung, dass
Barrierefreiheit geschaffen werden muss. (Abg. Haidlmayr: Das gilt nicht!)
Weiters haben sich der öffentliche Dienst und die öffentlichen Verkehrsmittel dazu verpflichtet – und darauf lege ich auch großen Wert, weil es diesbezüglich sehr gute Verhandlungen mit dem Infrastrukturministerium gegeben hat –, dass ein Etappenplan bis