alles Gesetze, die gerade das Land Wien betreffen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mandak: Aber die anderen Bundesländer genauso!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau
Abgeordnete Mandak, wissen Sie was, ich würde Sie einladen, verbringen Sie
einmal zwei Tage mit mir und meinem Kind im Rollstuhl in Wien. (Abg. Mandak:
Dann verbringen Sie einmal zwei Tage in Vorarlberg oder in Tirol! Es ist
überall das gleiche Problem!) Dann werden Sie Ihre Grün-Fraktion
aufrütteln, dann werden Sie sagen, was alles notwendig ist, und werden nicht
hier in meine Rede hineinschreien. (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP. – Abg. Mandak: In jedem
Bundesland gibt es das!)
Frau Abgeordnete Haidlmayr – ich komme schon zum Schluss, denn ich habe gar nicht so viel Redezeit – hat gesagt: Wir schenken reinen Wein ein. Bitte, schenken Sie reinen Wein, aber verwässern Sie ihn nicht mit Unwahrheiten, sondern bleiben Sie bei der Wahrheit, bleiben Sie bei der Korrektheit! Sagen Sie, was gut ist, und verteufeln Sie nicht alles. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte.
13.55
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Der ungeteilte Anspruch auf ein chancengleiches und chancengerechtes Leben ist das Fundament unserer Sozialpolitik. Dass es bisher immer noch, gerade für Menschen mit Behinderungen, Ausgrenzungen und Diskriminierungen gegeben hat und gibt, haben wir ganz klar auch an den Beispielen der Frau Abgeordneten Partik-Pablé gehört. (Abg. Haidlmayr: Die bleiben auch in Zukunft erhalten!) Daher ist es unsere Aufgabe, in Hinkunft derartigen Diskriminierungen und Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderungen eine ganz klare Absage zu erteilen.
Das Gesetz, das jetzt vorliegt, ist ein weiterer und wichtiger Schritt im Sinne einer Politik für Menschen mit Behinderungen. Es ist ein Teil eines Maßnahmenpaketes, mit dessen Umsetzung im Jahr 2000 mit der Einführung der Behindertenmilliarde begonnen wurde, wo es in erster Linie darum ging, Menschen mit Beeinträchtigungen bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und vor allem die notwendige Begleitung und Unterstützung zu geben. Dass sich das bisher sehr gut bewährt hat, zeigt die große Zahl von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die Gott sei Dank geschaffen werden konnte.
Dieses Behindertengleichstellungsgesetz ist, wie gesagt, ein Teil eines Maßnahmenpaketes, das neben der Behindertenmilliarde auch die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsieht. Ich darf aber auch auf den Bereich der Versicherung, der sozialrechtlichen Absicherung hinweisen, wobei die bestmögliche Versicherung für Eltern, die behinderte Kinder zu pflegen haben, vorgesehen ist und wir im Rahmen der Pensionsharmonisierung den Zeitraum von bisher 30 Jahren auf 40 Jahre erweitert haben.
Daher, meine Damen und Herren, ist das heute für mich mit diesem Gesetz nicht der Endpunkt, nicht der Schlussstrich, sondern ein wichtiger Teil, ein wichtiger Zwischenstopp, den wir einlegen. Begonnen hat es 2003. Frau Abgeordnete Haidlmayr hat schon gesagt, 1997 kam es zur Verankerung der Verfassungsbestimmung, aber 2003 bei der Erstellung des gemeinsamen Regierungsprogramms haben wir hier ganz klar die Signale und die Weichen gestellt.