Bauordnungen und kann der Bund in diese Bauordnungen nicht eingreifen, die zum Teil sehr behindertenfreundlich sind, bei denen aber zum Teil noch einiges an Nachholbedarf besteht. Daher wird es meine und unsere Aufgabe sein, spätestens bis zum Jahr 2007 diesbezüglich eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern zu schaffen, um quer durch Österreich die gleichen Chancen und die gleichen Rechte für Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich festzulegen.
Andererseits wird insofern kein Schlussstrich gezogen, als wir im Rahmen der Materiengesetze der einzelnen Ressorts die Fälle von Benachteiligungen für behinderte Menschen sammeln und vorschlagen werden, wie wir diese Beeinträchtigungen beziehungsweise Benachteiligungen beseitigen können. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Auch das ist ein ganz wichtiger und notwendiger Schritt.
Ich freue mich natürlich sehr, dass erstmals im Zusammenhang mit der Gebärdensprache ganz klare Kriterien und ganz klare Regeln geschaffen wurden und diese nun als selbständige und vollwertige Sprache gilt, was heute auch beschlossen werden soll, und ich meine, es war höchst an der Zeit, das wirklich zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir dieses Gesetz in seiner Anwendung in allen wichtigen Bereichen gut begleiten. Im Sinne seiner Praktikabilität werden wir dieses Gesetz spätestens nach zwei Jahren evaluieren und, wenn etwas zu ändern und optimieren ist, die Ergebnisse nicht nur festhalten, sondern daran arbeiten, um weitere Schritte zu setzen.
Ich bedauere, dass die Opposition heute diesen wichtigen und guten Schritt nicht mitgehen kann, denn es ist dies ein wichtiger Weg und ein wichtiger Beitrag zur Gleichbehandlung und zur Gleichstellung aller Menschen in Österreich und zu ihrer gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Es wäre schön, wenn alle mitgegangen wären! Trotzdem ist es für uns und für mich als Sozialministerin heute ein schöner Tag! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
14.09
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Es mag vielleicht für Sie, Frau Ministerin, und für Herrn Kollegen Haupt heute ein schöner Tag sein, aber es ist kein schöner Tag für die Behinderten in diesem Land.
Meine Damen und Herren! Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer dasselbe. Die Hürden, eingeräumte Rechte auch wirklich durchzusetzen, sind oft zu groß, um überwunden zu werden. Auch dieses Gesetz läuft nämlich Gefahr, zwar plakativ Rechte zu gewähren, die Betroffenen aber dann im Netz der Bürokratie hängen zu lassen, wenn sie sich tatsächlich auf diese Rechte berufen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sagen Sie einmal: Wer hat Ihnen denn diese Rede geschrieben?)
Frau Kollegin! Den Menschen, zu deren Schutz das Gesetz gedacht ist, wird einfach nicht das Handwerkszeug mitgegeben, diese Rechte auch durchzusetzen. Es lässt nämlich überall dort aus, wo es ans Eingemachte geht!
Das größte Problem der Rechtsdurchsetzung ist die Beweisführung. Durch das vorliegende Gesetz werden nur Beweiserleichterungen gewährt, wobei es der beklagten Partei auch relativ leicht gemacht wird, wiederum auf andere Motive zu verweisen, die