Schauen Sie sich einmal an, wie Bundesschulen renoviert werden! Glauben Sie, dass bei der Renovierung von Bundesschulen darauf Rücksicht genommen wird, dass diese nachher behindertengerecht sind? – Nein, sie sind es nach wie vor nicht!
Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer redet jetzt davon, dass es hiebei um Länderangelegenheiten geht. Was ist denn mit den Bundesschulen? Sind das Länderangelegenheiten oder Bundesangelegenheiten? Genau dort könnten Sie eingreifen und entsprechende Maßnahmen setzen, die Sie nicht gesetzt haben!
Wir haben das auch schon im Ausschuss
mehrfach mit Bundesministerin Gehrer diskutiert. Mit Interesse entnehme ich
außerdem der APA ein Interview mit Helene Jarmer, die ganz klar gesagt hat,
dass es vom Ministerium diesbezüglich immer wieder Widerstände gibt, sowohl
betreffend Gebärdensprache als auch betreffend den Willen, wirklich auf
Gleichheit zu drängen.
Das ist schon der Punkt, den ich da noch einmal konkret ansprechen will. Ministerin Gehrer hat auf die Frage, warum denn Schulen nicht generell so gestaltet werden, dass sie behindertengerecht sind, wörtlich gesagt: Das machen wir dann, wenn ein Anlassfall gegeben ist. – Ich frage Sie: Wie soll denn das in der Praxis funktionieren? Wie soll das in der Praxis funktionieren, wenn sich jemand in der vierten Klasse Unterstufe Hauptschule oder Gymnasium entscheidet, eine höhere Schule zu besuchen? Wie soll denn innerhalb eines halben Jahres ein Gebäude adaptiert werden, um behindertengerecht zu sein?
Als Antwort kommt dann glatt daher: Es gibt ja Internate für Körperbehinderte in Wien, in die man dann hingehen kann. – Das soll Gleichstellung sein? Ist das Gleichstellung, dass Menschen, die im Rollstuhl sitzen, sich entscheiden können, in ein Internat zu gehen, wenn sie eine Handelsakademie besuchen wollen, und wenn sie nicht in ein Internat gehen wollen, keine Möglichkeit haben? Das ist Gleichstellung für Sie? Das ist Bundesgesetz, und hier sind Sie nach wie vor säumig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich komme zur Gebärdensprache: Wir werden zur Gebärdensprache zunächst einen Entschließungsantrag einbringen, der sich, wie Sie merken werden, kaum von dem unterscheidet, was im Ausschuss von Ihnen beschlossen wurde, mit einem einzigen kleinen Unterschied, nämlich dass wir eine Frist haben wollen. Sie haben festgestellt: Es gilt jetzt zu überprüfen, was, abgesehen von der symbolischen Verankerung der Gebärdensprache, auf gesetzlicher Ebene zu machen ist. Sie haben nur leider keine Frist gesetzt. – Die Entschließungsanträge kennen wir! Es wird gar nicht allzu lang dauern, bis diese Legislaturperiode vorbei ist, deshalb ist eine Frist vonnöten, um noch zu entsprechenden Maßnahmen zu kommen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haidlmayr, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bedeutung der österreichischen Gebärdensprache für gehörlose Menschen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist. Die Ergebnisse sind bis 31.12.2005 in Form eines Konzepts dem Nationalrat vorzulegen.